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Sachsrn seit dem Jahre 1827
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sogar noch weit unter den allgemei-hr der crzgcdirgischen und voigllänichtheil« diele« Abgabenjpstems er-bödlUic seit 18t? eingeführte Fiximng der Trenzabgabe und der Accisc, eine Ver-Pachtung der Abgaben an kaufmännisch eCorporationen und an Einzelne, wodurchman SrhebnngSkosten ersparen wollte, während die Finanzkaffe erweislichen Nach-theil erlitt und die Regierung sich des Vortheils beraubte, durch Erhöhung oderVerminderung der Grenzzone und der Verbrauchstcuer die Industrie zu beleben.Leipzig verlor dadurch bald seinen bedeutenden Durchgangshandel mit Colonial-waaren, der sich in andern Richtungen zerstreute, und als die Fixation nach undnach auf ausländische Fabrikate aller Art ausgedehnt ward und selbst Einzelne sichmit der Staatskasse über eine jährliche Summe verglichen, die mit dem Werth dereingeführten Waaren oft nicht im Verhältnisse stand, so wurde dadurch die Einfuhrausländischer Fabrikate zum Nachtheil der inländischen Industrie vermehrt undin manchen Fällen selbst ein scheinbar hoher Grcnzzoll auf -ine unbedeutende Ab-gab- herabgesetzt. Je mehr durch solche Maßregeln der inländische Verkehr ab-nahm, desto nachtheiliger mußte es auf die öffentliche Meinung wirken, wenn vieleBedürfnisse einzelner Bcrwaltungszweige svwol als des Hofhaushalts aus deinAuslande bezogen wurden, die das Inland in gleicher Güte und für den gleiche,.Preis liefern konnte. Als der Nothstand der gcwerbtrcibenden Volksclaffc theilsdurch die Wirkung der angedeuteten Verhältnisse, theil« durch die Zollvereine an-derer deutschen Länder, besonder« durch den bairisch-würtembergischen und denpreußisch-darmstädtischen, erhöht wurde, und Sachsen, immer mehr abgeschnit-tm, nur noch nach Südwesten eine freie Straße hatte, gab die sächsische Regie-rung 1828 die Anregung zur Stiftung de« mitteldeutschen HandelSverein« (s.Deutsche Zoll- und Handelsvereinc), welcher sowol den freien Ver-kehr im Innern der Vereinstaaten als mit dem Auslande befördern sollte; aberes zeigte sich bald, wie unwirksam diese« Nolhmittel war, und als einige Verein-staaten sich einseitig absonderten, als Preußen mit Süddeutschland Verbindungenanknüpfte, baten im Frühjahr 1830 Wortführer des Handelstande« und der Fa-brikindustrie die sächsische Regierung, sich mit dem preußischen und süddeutschenVereine in Unterhandlungen einzulassen, die auch angeknüpft, aber durch die ein-getretenen Ereignisse unterbrochen wurden.
Auch diese verletzenden Berührungen seiner materiellen Interessen mußten dieBlicke de« Volke« auf die Gebrechen der Verfassung und der Verwaltung leiten.Sachsen ging einer Entscheidung entgegen. In solchen Entwickelungsaugenblickenmüssen weise Staatslenker mit fester Hand dem oft sich selbst nicht klar bewußtenStreben die Richtung geben und auf der Höhe stehen, wo sie das öffentliche Lebenin all seinen Bewegungen überschauen, nicht i» der Tiefe, wo die Bewegung siefortreißt. Die« hat man in Sachsen verkannt, und man ließ die elfte Stundekommen, ohne Hand an das Werk zu legen, wiewot man der Selbsttäuschung,worin solche Versäumniß zum Theil ihren Grund hatte, Viele« nachsehen muß.Die sächsische Staatsverwaltung war in manchen Zweigen des alten Ruhmes, derzu einer Zeit, wo andere deutsche Staaten nicht vorgeschritten waren, so hoch stand,noch immer nicht unwürdig. Da« Vertrauen auf die Redlichkeit der Verwaltungund die von den Landständen übernommenen Gewährleistungen hielten den Creditd-S Lande« nach allen Stürmen unerschüttert, obgleich da« Vertrauen mehr aufdie Ergebnisse als auf Kenntniß des Staatshaushalt« sich stützte. Was die neuernStaalsgrundgesetze über die Unabhängigkeit der richterlichen Gewalt, über denSchuh gegen administrative Willkür verfügen, galt in Sachsen längst als Ver-waltungsgrundsatz, wiewol ein mangelhafte« System der Gesetzgebung, ein schlep-pende« Gerichtsverfahren, eine schwerfällige Einrichtung der Behörden «inen höchst
preußische» Oberlausitz eingeführten Gußeisen«„en Abgaben!.,tz herabsetzte, wodurch der Werkaebemmt wurde. Die N