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Sachse» seit dem Jahre 1827
die Katholiken nur einen sehr geringen Theil der Volksmenge.') bilde«»,, zu ab.aünstiaen V-rgl-ich'-ngen AnIaß geben. Nach der den Landstanden 1«lll mitge-».eilten Übersicht des Staatshaushalts betrugen die aus Landeskassen desirittenenAusgaben für die katholische Kirche mir Anschluß de« Aufwandes für die katho-»schriftlichen Gericht- beinah- 40,000 Thaler, worunter die Unterhaltung derfür den katholischen Gottesdienst in Dresden und andern Städten der Erblandeangestellten Personen auf2I,000Thlr. berechnet war.") Die Bestimmungen desPosen,r Frieden«, die den Katholiken Gleichheit der bürgerlichen und politischenRechte gewährten, führten seit 1807 zu verschiedenen aus die veränderten Verhält-nisse sich beziehenden Anordnungen, und nachdem durch die BundeSacte die Gftich-fiellung der christlichen Glaubensgenosse» in allen Bundesstaaten ausgesprochenwar, wurde den Landständen 1824 der Entwurs eines Gesetzt« über die Ausübungder katholischen Gerichtsbarkeit in den Erblande» und über die Bestimmung derVerhältnisse zwischen den Protestanten und Katholiken vorgelegt, da in der Ober-lausitz die Verhältnisse beider iSlaubcnSparteien durch die Provinzialverfassung be-stimmt waren. Die Landstände aber erklärten in ihrer Schrift, daß jener Ent-wurf mir den Grundsätzen wahrer Religionsgleichheit unvereinbar sei und der ka-tholischen Kirche Berechtigungen einräume, welche der protestantischen nie zuge-standen; sie baten, den Gesetzvorschlag noch einmal von den höchsten weltlichen»nd geistlichen Behörden erörtern zu lassen und der nächsten Ständeverfammlungwieder vorzulegen; sie erklärten sich besonder« gegen die Unbestimmtheit des Ver-hältnisses des zu errichtenden apostolischen VieariatS zu dem König und dem Staate,gegen die dem neuen katholischen Consistorium angewiesene Stellung, und ver-langten, daß in gemischten Ehen, mit Ausschließung der Willkür der Ältern, dieSöhne dem Vater, die Töchter der Mutter in dem Glaubensbekenntnisse folge»sollten.'") Mehre Umstände fielen in jene A-it, welche die Aufregung erhöhenmußten. Hatte man schon früher, selbst auf dem Landtage von 1820, und nichtohne Grund, über Proselptcnmacherei Beschwerde geführt, so war es höchst un-klug, bei solcher Stimmung so lebhaft zu reizen, als «s im Nov. 1824 bei der An-kündigung de« kirchlichen Jubiläums in öffentlichen Bekanntmachungen zu Dres-den geschah, die Ausdrücke über Irrglauben und Ketzerei enthielten, in welche»Jeder, der den Styl »nd die Grundsätze der römischen Curie kannte, eine gehäs-sige Beziehung auf die Protestanten finden mußte. Eine 1825 in Dresden unterder Censur der katholischen Behörde erschienene Schrift: „Die reine katholischeLehre", erlaubte sich sogar den Ausspruch, der Protestantismus habe mit demChristenthum nichts gemein und sei Menschenwerk neben dem Christenthum er-richtet. Diese Schritte schienen mit der von den Anhängern der römischen Curieüberall ausgegangenen Reaction gegen freie GcisteSrichtung in inniger Verbindung
') Man hat früher die Zahl der Katholiken in Dreödcn auf 5000, ja gar, nieNöttlger in seiner Geschieht'. Sachsens, auf 9600 angegeben. Nach den „Mit-theilungen des statistischen Verein« für das Königreich Sachsen" (2. Lieferung,Leipzig ttzSL) ward sie 183t nur zu 3812 angenommen, bei der amtlichen Zählungun Zul. 1832 alur zu 4045 bestimmt.
") S. die summarische Übersicht deS dernialigen NornialsinanzetatS in den „Land-tag««tcn" für 1830-ZI, Bd. 8, E. 14?4 fg. Die N-soldungin der Geistlichensind zum Th il bedeutend. Keiner hat weniger als 400 Thaler; der Hofprcdigerzu Dresden llS4 Lhlr., der Feldpridlger und Stabekaplan 1200 LHIr-, der Hos-t-Plan zu HiiberluSburg 12,7 THIr., der Pfarrer zu Zwickau 750 LHIr. Die Kir-chiiibedin fälst, bei dem Hofgottesdienste in Dreiden federten 3000 Lhlr. Untertterden auch jährlich 400 Lhlr. zur Unterstützung des Seminars zu Pragals Stiftung für das Kloster S.-Loretto aufgeführt.
„ n w ^"«tdruckt ist die ständisch« Schrift mit drm Entwürfe in den „Actenstückennd Vcioibniingln über die Verhältnisse der kathcl.schen lülaubeiiSgeiiostcn im Ki>Ntstr.ich Sachsen" (DreSdtn 1831).