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Sachsen seit dem Jahre 1827
hätte versucht» lassen. Es erhoben sich indeß immer freiere Stimmen, und ob-gltich die Censur nach dem Gesetze ron 1812 und nach den Bundesbeschlüssen von1819 ausgeübt ward und im Ganzen ängstliche Rücksichten beobachtete, so war siedoch in manchen Fällen hinsichtlich innerer SkaalSverhältnisse minder strenge.Eine solche Duldung freimüthiger Erörterung bemerkte man besonders in Bezie-hung auf die Angelegenheiten einzelner Gemeinden, und die Mangel der Verfas-sung, die MiSbräuche der Verwaltung derselben wurden oft in öffentlichen Blät-tern aufgedeckt und gerügt. Es war unverkennbar, daß solche Besprechungen inVolköbläitern, unter welchen besonders die „Biene" einen weil verbreiteten Ein-fluß gewann, ebenso sehr die Theilnahme an gemeinsamen Angelegenheiten weck-te», als sie auf die Stimmung des Volkes wirkten und zu freimüthiger Beurthei-lung der Verwaltungsmaßregeln aufmunterten. Die Gebrechen hatte man längsterkannt, den Druck längst empfunden, jetzt gewöhnte sich das Gefühl des Misbe-hagens an larrte Worte. Die spätere Zeit hat eS bewiesen, wie viele Mittel, Ver-waltungSmisbräuche und Volksstimmung kennen zu lernen, der Regierung durchdie Beschränkung allseitiger Erörterung der innrrn Angelegenheiten entgangen wa-ren. Die Öffentlichkeitscheu herrschte in den untersten Kreise» des StaatSorga-niSmuS wie in den obersten. Noch kurz vor dem entscheidenden Jahre 1830 äu-ßerte die Behörde der Hauptstadt in einer Beschwerde über kitte, ihren Verwal-tungskreis berührende öffentliche Rüge, es sei der Stellung einer Behörde unan-gemessen, sich in solchen Fällen zu öffentlichen Erörterungen oder Berichtigungenherabzulassen. Welche ganz andere Grundsätze haben seitdem die höchsten Behör-den befolgt!
Ein wichtiger Gegenstand öffentlicher Erörterung waren seit 1827 die kirch-lichen Verhältnisse, die als ein bedeutendes Moment in die neuesten Ereignisse ein-gegriffen haben. Die Geschichte hat über die Folgen des Übertritts der königlichenFamilie zur römischen Kirche längst ihren Ausspruch gethan. Wie der Preis, umwelchen die polnische Krone erworben wurde, viel dazu beigetragen hat, Sachsenvon der natürlichen Richtung seiner Politik, die sich zu dem norddeutschen Inter-esse neigen mußte, aus eine lange Zeit noch mehr abzulenken, als es schon im17. Jahrhundert geschehen war: so sind auch für die innern Verhältnisse wichtigeFolgen daraus hervorgegangen. Dir Sachsen hingen von jeher fest an dem Prote-stantismus. In neuern Zeiten zeigten sich zwar nicht jene heftigen Reibungen, diein der ersten Hälft« des 18. Jahrhunderts hervortraten, als Jesuiten wirkten, an-maßend um sich griffen und zum GlaubenSwechsel verlockten; aber in den erblän-dischen Kreisen fehlte es nie an Eifersucht und Argwohn und nur in der Lausitz wal-tete, besonders durch den Einfluß des würdigen Bischofs Lock (s. d.), brüderlicheVerträglichkeit. Eine Hauptursache der unvlvtköhümlichen Stellung der katho-lischen Kirche in Sachsen möchte darin zu suchen fein, daß ihre Geistlichen seitdem Ueberiritt des Fürstenhauses meist Ausländer, aus mehren katholischenLändern Deutschlands, selbst aus Italien herbeigezogen, oder bei dem Mangeleinheimischer Lehranstalten in ausländischen Priesterscminarien, meist in Böhmen,gebildet waren, und daher nicht nur desto treuer den Grundsätzen der römischenCurie anhingen, sondern auch ausländischen Interessen zu dienen wenigstens leichtin den Verdacht kommen konnten. So lange da« EtaatSvermögen von dem Pri-vatvermögen des Königs nicht getrennt war, mußte die Zunahme der Katholikenin den Erblonden und die Begünstigung ihrer Kirche die materiellen Interessen dergroßen protestantischen Mehrheit de« Volke« wesentlich berühren, und mag dasGerücht von Sendungen nach Rom auch vngegründet oder übertrieben gewesensein, so mußte doch der bedeutend« Aufwand für die kirchlichen Bedürfnisse der ka-tholischen Glaubensgenossen in den Erblonden, besonders in der Hauptstadt, wo