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sich aber gleich bleiben, so sind sie dazu genöthigt.Was einer Stelle gerecht, ist der andern billig.
Dass wir uns die Mühe genommen haben, eine sol-che Menge Parallelstellcn zu dem tovtu Igtl in derAbendmahlslehre, obwohl bloss aus dem neuen Testa-ment } zusammcnzustcllcn, würden wir uns ungern zumVorwurf gemacht sehen. Die bisherige Art, diesenAusdruck zu behandeln, die Wichtigkeit des Gegen-standes und der bedeutende Einfluss, w elchen jene Wört-lein unleugbar auf seine Fassung schon ausgeübt ha-ben und noch ausüben, mag eine grössere Ausführlich-keit wohl entschuldigen, wo nicht rechtfertigen. Ebendurch die grosse Masse ähnlicher Beispiele des unei-gentlichen Gebrauchs A r on iivai soll und muss es selbstdem Ungläubigsten einleuchtend werden, dass auch inden Abschnitten vom Abendmahl der nämliche Ausdrucknicht nur ohne Bedenken gleichfalls tropisch verstan-den werden könne, sondern nach Lage der Sache alsoverstanden werden müsse, weil sonst kein natürlicher,der gesunden Vernunft annehmlicher, Gottes und Chri-sti und des reinen Christenthums würdiger Gedankeaus dem Grundtext der Abendmahlslehre zu gewinnenscheint. Ein Bew eis für die Nothwendigkeit buchstäb-licher Auffassung kann auf keine Weise geführt w er-den. Da es keinem Zweifel unterliegt, dass die Ein-setzungsworte auf den Tod des Erlösers hinwei-sen, wovon weiterhin mehr gesagt w erden wird, so istes um so weniger zulässig, ihnen gewaltsam eine buch-stäbliche Deutung aufzunüthigen. Denn dass Christusvon seinem bevorstehenden Tode immer nur andeutungs-weise, in uneigentlicher Rede oder unter symbolischenHinweisungen gesprochen habe, gilt unter den kundigen
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