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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
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§. 119.

Aufserdcm sind hier folgende Ehrenzeichen zunennen.

In die Kriegsjahre von 18131815 gehört:

die Denkmünze für die Krieger aus denJahren 18-j-f. In Gemäfsheit der Urkunden vom 5.Mai und 24. December 1813, wurde sie allen Militairsertheilt, welche in den Jahren 1813, 1314 und 1815in Reihe und Glied wirklich mitgefochten und sich kei-nes Vergehens schuldig gemacht halten. Sie ist ausdem Metall eroberter Geschütze geprägt, mit der In-schrift:Friedrich Wilhelm Preufsens tapfern Kriegernund der Unterschrift:Gott war mit uns, Ihm sey dieEhre. Auf der Rückseite umschliefst ein Strahlenkranzvon Lorbeeren und Eichenblältern die gedachten Jah-reszahlen. Auf dem Rande stehen die Worteauserobertem Geschütz. Die Denkmünze wird an einemorangefarbenen Bande mit schwarz und weifscr Einfas-sung im Knopfloche getragen.

Durch die Verordnung vom 14. December 1814wurde noch eine Denkmünze für die Nicht-Com-battanten gestiftet. Sie ist aus Eisen geprägt mitder Inschrift:Für Pflichttreue im Kriege und derUmschrift:Gott war mit uns, Ihm sey die Ehre.Auf der Kehrseite befindet sich die Jahreszahl.

Das Dienstauszeichnungskreuz für Offiziere,und die Dienstauszeichnung für Unteroffiziere undGemeine.

Die Auszeichnung für Offiziere besteht in einemgoldenen Kreuze, auf dessen einer Seile F. W. III. mitder Krone auf der andern die Zahl XXV. befindlichist. Dasselbe wird an einem kornblumenblauen Bandeauf der linken Brust getragen, und durch 25jährigeDienstzeit erworben. Die Dienstauszciclinung für