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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
Entstehung
Seite
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noch ein schwarzes Kreuz mit silberner Einfassung aufder linken Brust. Das Grofskreuz ist noch einmalso grofs als das Kreuz der beiden Classen, und wirdan einem breiteren Bande um den Hals getragen.

5) Der St. Johanniter-Orden. Die Balley Bran-denburg des St. Johanniter-Ordens, das Ilerrenmeister-thum, so wie die Commenden derselben wurden imJahre 1811 aufgelöset, und die Güter nach Mäafsgabedes Edikts vom 30. October 1810 als Staatsgüter ein-gezogen. Dagegen wurde unterm 23. Mai 1812 derKönigl. preufsiche St. Johanniter-Orden errich-tet. Protektor desselben ist der König, und von ihmwerden die Ritter und der Grofsmeister ernannt. Rit-ter des Ordens sind die bereits eingekleidetcn Ritterder aufgelöseten Balley. Nach vorgängiger Prüfungder besondern Umstände, werden auch die mit Anwart-schaft versehenen Mitglieder derselben dazu ernannt.Aufserdem w r ird der Orden Personen, welche sich umden König und die Monarchie Verdienste erworbenhaben, verliehen. Das Ordenszeichen besteht in einemgoldenen, achtspitzigen, weifs emailiirten Kreuze ^), indessen vier Winkeln der preußische schwarze Adlermit einer goldenen Krone sich befindet. Dasselbe wirdan einem schwarzen Bande um den Hals getragen.Aufserdem gehört zu den Insignien des Johanniteror-dens ein weifses achtspitziges Kreuz, welches auf derlinken Brust getragen wird. Der Grofsmeister trägtbeide Kreuze grüfser, und das erstere au einem brei-tem Bande. Die Uniform der Johanniterritter bestehtin einem rothen Rocke, dessen Kragen, Aufschläge undUnterfuttcr weifs sind. Kragen und Aufschläge sindmit goldenen Litzen, der Rock mit. goldenen Epauletsgeziert, die Knöpfe, auf denen das Ordenskvcuz befind-lich ist, sind gelb.