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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
Entstehung
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GumbinnenKönigsbergBrombergMarien werderKöslin

1,768 Einwohner1,756

1,518

1,427

1,274

Die oben angegebene Durchschnittszahl erreicht kei-ner der eilf Regierungsbezirke, welche die vier nord-östlichen Provinzen, Preufsen, Posen, Brandenburg undPommern bilden, Mährend jeder der vierzehn Regie-rungsbezirke, welche die vier südwestlichen Provinzen,Schlesien, Sachsen, Westphalen und die Rheinprovinzbilden, dieselbe übersteigt. Dieses Verhältnis hat sichbereits bei der Einlheilung des Staats im Jahre 1816gezeigt, und seitdem erhalten, obwohl die Bevölkerungin den einzelnen Regierungsbezirken in sehr verschie-denem Maafse wächst. Es ist die Dichtigkeit der Be-völkerung eine wesentliche Grundlage zur Feststellungaller Sterblichkeitsverhältnisse. Während das Verhält-nifs der Einwanderungen zu den Auswanderungen inden letzten Jahren sich so günstig gestaltete, hat derUeberschufs der Geburten seit dem Jahre 1826 abge-nommen (s. allgein. preufs. Staalszeitung von 1832Nr. 43.), wenn gleich auch die oben angegebene Ver-mehrung der Einwohnerzahl grölstentheils durch dieUeherschiisse der Gehörnen entstanden ist, denn

in den Jahren wurden geboren starben es blieben

1829 495,483

1830 497,241

1831 490,524

l Teberschufs388,255 107,22S

390,702 106,539

462,592 27,932

zusammen 1,483,248 1,241,549 241,699

Es bleibt mithin ein Ueberschufs der Auswanderungenüber die Einwanderungen von 71,151. Das Verhält-