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Übersichtliche Darstellung des Preußischen Staats-Rechts nebst einer kurzen Entwicklungs-Geschichte der Preußischen Monarchie
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nahm. Friedrichs (als Kurfürst von Brandenburgder Erste genannt) ausgezeichnete llerrschertalentehatten bald einen segensreichen Einflufs auf den gesun-kenen Wohlstand der Mark Brandenburg. Er hattevom Kaiser nur die Allmark, die Mittelmark (damalsNeumark), mit Ausnahme der, nachher hinzugetretenen,Herrschaften Storkow, Beeskow, Zossen und Teupitz,die Priegnitz, einen Theil der Ukermark und von demLande jenseits der Oder (der jetzigen Neumark) dasLand Sternberg erhalten. 1420 erbte er durch denTod seines Bruders Johann das Fürstenihum Baireuthund eroberte Angermünde und die ganze Ukermark.1427 ward er Lehnsherr über Mcklenburg und schlug1438 die deutsche Kaiserkrone aus.

§. 49.

Unter seinen Nachfolgern Friedrich II., dem Ei-sernen (1440 1470), Albrecht Achill (14701486), Johann Cicero (1486 1499) und JoachimI. (1499 1535) wurde in seinem Geiste fortgearbei-let. Friedrich II. schlug die ihm angebotenen Kronenvon Böhmen und Polen aus, verschaffte seinem Hauseeinen bedeutenden Theil der Lausitz, die Erbfolge inMeklenburg und die Lehnsherrschaft über Werni-gerode, bekam vom Kaiser Albrecht die Schirmgerech-tigkeit; über Quedlinburg, und kaufte von den deut-schen Ordensrittern die Neumark. Durch den Todseines Bruders Friedrich des Dicken erwarb er dieAltmark und Priegnitz (1463). Mit Sachsen und Hes-sen schlofs er 1457 zu Naumburg eine Erbverbrü-derung und Erbvereinigung. Albrecht Achillwurde von Kaiser Friedrich III. mit der Mark Bran-denburg, dem Herzogthum Stettin, Pommern, Kassu-ben, Wenden, dem Fürstenthume Rügen und der An-wartschaft auf Meklenburg belehnt. Dieselbe Beleb-