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surt wenigstens sechsmal soviele Kapitalien besitze» alsMontjoie — Was im Vergleiche zwischen Frankfurtund Montjoie statt finde, Ungleichheit der Kapitalienund Erwerbsmittel» finde auch von Staat zu Staat,von Provinz zu Provinz statt, woraus der Verfasserfolgert: "daß die Höhe der Steuern nachdem Reich thum und den Erwerbsmittelnder Bewohner eines Staats oder einerProvinz geschätzt werden können.«
Es sei, fährt Hr. Hanscmann fort, sehr schwie-rig, die Summe des Reichthums und der Erwerbsmit-tel eines Landes approximativ zu ermitteln. — Indessenliefern in zwei Staaten, wo die beiderseitigen Verhält-niße des Erwerbes aus den Grundgütcrn zu den übri-gen Erwerbsquellen wahrscheinlich nicht sehr verschiedenvon einander seien, die Ermittelung des Reinertragsder Grundgüter, sowie des Werthes der letztem eine»brauchbaren Maßstab für die Höhe der Steuern-
Der Verfasser glaubt, daß Preußen und Frank-reich in dem vorstehend bezeichnten Verhältniß nichtsehr verschieden seien. Der Unterschied möchte, glaubter, nur darin bestehn, daß der Erwerb aus den Grund-gütern im Verhältniße zu andern Erwerbsquellen inFrankreich kleiner als in Preußen sei re- — im folg. tz.(26) beschränkt sich der Vers, darauf: "als Maßstabfür die Höhe der Steuern und für anderestaatswirthschaftliche Verhältniße denReinertrag derGrundgüterund denWerthdieser letzter«, sowie denjenigen desViehes zu ermitteln- Diesen vereinig-ten Werth nennt er d a s H aup t-N a ti 0 na!Vermögen.