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Nach den von Rau sLehrb. d. polit- Ock. ll.Aufl. 1 Thl. §. > 99 ) gesammelten Daten beträgt derArbeitslohn
1) in Ostpreußen ........ 14 Kreuzer
2 ) in Sachsen.. 22'/- "
3) Mark Brandenburg.26'/, n
4) in der Rhcinpfalz .24 "
Aus mehren von uns verglichenen Daten gehthervor, daß in Rheinpreußcn und Wcstphalcn der ein-fache Arbeilslohn gegen 7'/r bis 8 Sgr. also 27 bis 29Kreuzer beträgt. Er ist also hier noch einmal so hochals in Ost-Preußen, um // höher als in Sachsen, um'/,!» höher als in der Mark Brandenburg.
Wenn also derSatz feststehr, die Staatsbürgersind bei gleichen Kräften zu gleichen Op-fern, nicht zur Entrichtung gleicher Sum-men verpflichtet, wer kann daran zweifeln, daß dieBewohner von Ost-Preußcnland nicht dieselben Steu-ern wie die des Wcstlandes, dem Princip der Ge-rechtigkeit zufolge, entrichten dürfen?
Der Satz tritt in ein noch helleres Licht, wennman Staaten von noch verschiedeneren Metallpreisen ver-einigt denkt.
Die Acußerung des verstorbenen Finanz-Ministersvon Motz "daß, wenn die Grundsteuer auch höher inden westlichen Provinzen sei, die indirccten Steuerndagegen in den östlichen Provinzen mehr betrügen«, suchtHr. Hanse mann dadurch zu entkräften, daß er be-hauptet, dicß sei in der Verschiedenheit bürgerlicherVerhältnisse beider Staatshälftcn begründet, indem die