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angehbrige Fuhrwerk; für innerhalb einer gewissen Zeit leerzurückkehrende Postpferde nnd Wagen; für Materialfuhrenfür den Straßen- nnd Feldbau, für rohe Feldfrüchte, Düngeru. Vgl. nach sehr ausführlichen nnd je nach den Local-Acten ab-weichenden Vorschriften.
Mit gleicher Ausführlichkeit sind die Strafen auf Um-gehung und Defraudirung des Wcggeldes festgesetzt. Strei-tigkeiten darüber entscheiden die Friedensgerichte.
Die polizeilichen Verfügungen in Ansehung derpuiiipilce-roaiZs endlich sind ganz jenen nachgebildet, welchebereits oben bei den allgemeinen Verfügungen über Highwansangeführt worden.
Verletzung der Schlagbäume, Gitter nnd Zollhauser wirdals Vergehen nach de» gemeinen Gesetzen bestrast.
§. INS.
Besondere gesetzliche Bestimmungen sind endlich gegebenin Ansehung des Baues nnd der Unterhaltung der Brücken,sowohl nach gemeinem Recht als durch Specialstatnteu.
Eine öffentliche Brücke wird gleichfalls als ein Highwaybetrachtet nnd unterliegt den nämlichen allgemeinen gesetz-lichen Normen. Dahin geHort jede Brücke, deren Gebranchunbedingt dem Publicum offen steht und welche nüklickeDienste leistet. Letzteres Erfordernis) ist charakteristisch, in-dem bloße Zierde- oder Lurus brücke» ohne reellen Nutzen fürdas Publicum nicht als öffentliche Brücken betrachtet werden.
Nach dem Eommmi Incv haftet die Verbindlichkeit derUnterhaltung einer öffentlichen Brücke auf der Grasschaft,insofern solche nicht, gleichwie bei einigen Highways durchVerjährung oder besondere Besitz - nnd Stiftungsvcrhältnissean einzelne Personen oder Corporationen übertragen ist. Dieseallgemeine Verbindlichkeit der Grafschaft ist auch dann nichtaufgehoben, wenn eine öffentliche Brücke von einer Gesell-schaft unter den Privilegien einer Parlamentsacte mit demRecht einer Zollerhebung erbaut, oder mit anderweitigenFonds versehen ist.