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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Verbesserungen.

Seite ss. Anmerkung, letzte Zeile, anstatt z. s, zu le-sen: §. 4.

Seite 44. Anstatt §. s, zu lesen: §. 4.

Seite 49Z. Erste Anmerkung, Zeile 4, anstatt Jahrhun-derts, zu lesen: Iahrzehents.

Seite ZS7. Zum Schluß der Zeile 15, nachunterworfen" istfolgende Anmerkung beizufügen:

Die Bestimmung des Statutes 7 Georg IV Cap. 6, daßkeine Banknote weniger als 20 Shilling betragen dürfe,erstreckt sich auch auf die englische Bank.

«u««dur«, ««druckt In d«r I. G. Cotta's»«n Verlazsduchdruckrret.