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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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deS jüngsten Getreidegesetzes bis zur Hälfte des Jahres1Z34. *)

(Man sehe nebenstehende Tabelle.)

SB.

Innere Mercantilgesetjgeiulllg.

§. 93.

Es würde den Zweck und die Gränze gegenwärtigerSchrift weit uberschreiten, das Gebiet dieses Zweiges derenglischen Eivilgesetzgebung betreten zu wollen, welcher derNatur der Sache nach ein höchst entwickelter seyn und in derVerwaltung des Königreichs die erste Rolle spielen muß. Nureinige allgemeine Momente mögen hier berührt werden, umdie Richtung der inner» Handelsgesetzgebung zu bezeichnen,welche übrigens für das Studium der englischen Staatsver-fassung um so mehr Interesse gewährt, als auch diese Gesetze,Wiedas ganze englische Recht, nicht auf der Adoption frem-der Rechtsprincipien, des römischen Rechts, beruhen, son-dern ausschließend aus sich selbst, also durch unmittelbaresBedürfniß und Praris ihre heutige Ausbildung erlangt haben.Wenigstens drei Viertheile der Fälle, mit denen sich die eng-lischen Gerichtshöfe beschäftigen, beziehen sich auf Handels.-gegenstände. Erwägt man den Ungeheuern Umfang des in-nern und äußern englischen Handels, die Zahl der dabei be-schäftigten Hände, die Tausende von einzelnen Unternehmun-gen, die Bestrebungen zur Befriedigung eines fortwährendgesteigerten Lurus in allen Verkehrsartikeln, die endlosen

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