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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Gesetzgebung über die innern HZÄm-munLeationsmittel»

§. 103.

Der flüchtige Blick auf eine Karte Großbritanniens, aufwelcher die innern Communicationen des Landes mit einigerDeutlichkeit bezeichnet sind, möchte schon hinreichen, um denallgemeinen industriellen Standpunkt jenes Reiches gewisser-maßen sichtlich darzustellen, indem eine Verbindung vonLand- und Wasserstraßen solchen Umfangs unmöglich in an-derer Weise als durch den lebendigsten, nach allen Richtungenim Innern des Landes verbreiteten Verkehr erschaffen werdenkann. Ein Netz von beiläufig 125,000 englischen Meilentrefflicher Landstraßen *), welches beinahe sammtliche Wohn-plätze von einiger Bedeutung verbindet, bedeckt die Oberflächevon Großbritannien; ein zweites Netz von zusammenhangender

*) Die großen Vorzüge der englischen Landstraßen bestehen nichtsowohl in ihrem Bau und ihrer Anlage, als in der sorg-fältigen Unterhaltung derselben, welche besonders demneuen System der Gesetzgebung dieses Zweiges verdankt wer-den muß. Ecstcre werden selbst von den Ingenieuren desLandes großenthcils für sehr unvollkommen erklärt, und dieseUnvollkommenheit rührr zum Theil von der beibehaltenen Rich-tung der alten IIigb>v.i)-s mit ihren großen Krümmungen undUeberschreiten steilerHügel her, welche bei neuen Straßenanlagcnvermieden werden. Inzwischen sind bei dem Bauen der neuenStraßen auch hierin große Fortschritte erreicht worden, wobeiinsbesondere die berühmten Ingenieure Telford, Faray undM'Adam sich in diesem Zweige der Technik höchst verdientgemacht haben.

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