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wird, daß der Schuldner seit seiner Entlastung das Aeußerstegethan hat, um seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, und daßseine später contrahirteu Schulden unvermeidlich waren, umsich und seine Familie zu erhalten.
V
Stalii'titcher Ucdersilick des ausivärtigen undColonial-Handels.
§. 102.
Die Wirkungen dieser großen Mannichfaltigkeit legis-lativer und bürgerlicher Institutionen, deren Schilderungnach ihren äußern Umrissen in den vorhergehenden Abschnittenversucht worden, finden gewissermaßen ihre Concentrationund ihr letztes Ziel in dem Umschwung und den Ergeb-nissen des auswärtigen Handels.
Ein Ueberblick des brittischen Welthandels stellt nichtnur die Erfolge und Früchte vor Augen, welche auö dengroßen Momenten der Staatsverwaltung, auö den Navi-garionsgesetzen, dem Ivllwese», aus den Staatsvertragen mirso viele» Nationen, so wie auö den Spekulationen der innernBetriebsamkeit des Landes hervorgegangen sind: sondern erenthält auch den Schlüssel zu den Motiven, welche diesenvielfachen Transactioncn zu Grunde liegen, indem derselbedie Grade materieller Abhängigkeit des kolossalen Handels-staates von den Erzeugnissen der einen, und von den Be-dürfnissen der andern unabhängigen Völker, und hiemit dieStufenfolge des Werlhes dieser Handelsverbindungen be-zeichnet, nach welchen die Concessionen und Restriktionenihres Verkehrs mit Großbritannien durch die commerciclleGesetzgebung geregelt sind. Es ist endlich nur vom Stand-punkte der Handelöstatistik auS möglich, die Colonialpolitikund die unermeßlichen finanziellen Opfer zu würdigen, welcheder letztern in der alleinige» Absicht von der öffentlichen Ver-