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selben besteht aus sehr zahlreichen Theilnehmern, welche beivielen über 100 betragen; meist ans den Gutsbesitzern undwohlhabenden Bewohnern der Umgegend bestehend, welche beider guten Unterhaltung der Straßen mehr oder minder inter-essirt sind. Die ganze Ausdehnung der ihrer Verwaltung unter-worfenen Landstraßen umfaßt eine Länge von 20,874 Meilenin England und Wales und 3666 Meilen in Schottland.
Die für ihre Unterhaltung gegebenen Mittel bestehenzum Theil aus denselben, wie für die ll^srisb-roscls; nämlichaus den Beiträgen der Kirchspiele, welche sie durchziehen, undzum Theil aus den für diese Straßen gesetzlich bewilligtenWeggeldern. Diese sämmtlichen Einnahmen beliefen sich nachden Angaben des Jahres 1834 auf die Gesammtsumme von1 ,088,767 Pf. St. in England und Wales, und 187,584 Pf. St.in Schottland. Allein die bisherigen Erfahrungen bewiesendie Unzureichenheit dieser Summe für die Unterhaltung so aus-gedehnter Straßenanlagen, indem man stets genothigt war,die Ausfälle durch Capitalaufnahmen und Verpfändung derWegzdlle zu decken, so daß der gesammte Schuldenstand der^urnpibe -rosll-tl'llsts im Jahr 1833 bereits anfacht MillionenPf. St. gestiegen war *), worunter sich 821,586 Pf. St. anZinsrückständen befanden.
Welche Maßregeln zur Ausgleichung dieses Deficits undzur Herbeiführung eines befriedigenden Verhältnisses zwischenden Einnahmen und Ausgaben dieser Gesellschafte» zu ergreifenseyen, muß von der nächsten Zukunft erwartet werden; bisgegenwärtig sind gesetzliche Anordnungen hierüber noch nichterfolgt; vielmehr wurde durch eine Parlamentsacte des ver-flossenen Jahres die bisherige Gesetzgebung der ^urnpike-l-osäs aufs neue bestätigt**). Das Parlaments-Committebegutachtete, daß, um den grbßern Schuldenanwachs zu ver-mindern, fernere Capitalaufnahmen nur auf den dreijährigen
5) Lecooä rsport etc. Noch im Jahr 1821 hatte derselbe nur
sechs Millionen Pf. St. betragen.
**) s und s Wilh. IV C. sa (vom 5t August tk>zs).