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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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3) Duplicate von den obigen Planen sowohl, als vonden eben erwähnten Verzeichnissen, müssen in dem Bureaudes Hauses für Privatbills hinterlegt werden.

4) Ebendaselbst müssen auch die Kostenvoranschlage überdie beabsichtigte neue Anlage oder Veränderung einer-, unddie Subscriptionslisten für Aufbringung des erforderlichenBauaufwandes andererseits, vorgelegt werden.

5) Das mit der Vorberathung über solche Bills nieder-gesetzte Parlaments-Commirte hat diese Eingaben, Plane,Kostenvoranschläge und Subscriptionen genau zu prüfen unddem Hause Bericht darüber zu erstatten.

6) Jede Parlamentsbewilligung für 'Rurnpike-rosiZssoll den Zeitraum von 31 Jahren nicht übersteigen.

7) Endlich sollen die sämmtlichen Kosten der Bills,welche lurngilie.rosds betreffen, sobald letztere in beidenParlamentshausern angenommen werden und die königlicheGenehmigung erhalten haben, aus Staatsfonds bestrittenwerden *).

Gegen 3800 besondere Parlamentsacten über lurnxike.rosäs wurden seit Entstehung derselben erlassen **). Fürdie bedeutendsten Straßenverbindungen zwischen den Haupt-und größeren Gewerbsstädten bildeten sich solche Gesellschaften(Drusts) zu ihrer Vorsorge und Unterhaltung, während dieim Innern des Landes bestehenden Straßenverbinoungen sichfortwährend in den Händen der Kirchspiele befinden (Rnrisli-rosäs), und nach den allgemeinen legislativen Principien für dieHigknvsxs (wovon unten) verwaltet werden. Die gegenwär-tige Anzahl der Turnpike-Road-Gesellschaften beträgt 1023in England und Wales und 190 in Schottland. Jede der-

5) Nach einer Durchschnittskostenberechnung von 128 RurnpIIie-rosä.dills betrugen die Kosten einer solchen Parlamentsacte4Z6 Pf. St. Leconä Report VI» Rurupilee-rosü-trusts. vrclereä to de printest St 18Z5.

Ebendaselbst.