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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Bettag der hiefür verpfändeten Zölle beschränkt werden möch-ten; andere Vorschläge betrafen die Ermächtigung der 'I'rusw,ihre Hypothekenschulden in Lebens-Annuitäten umwandeln zudürfen; dagegen keine Schuld mehr zu contrahiren, welcheeine Jahreseinnahme übersteigt.

Ueber das Turnpike-Road-System im Allgemeinen drücktsich das Parlaments-Committe dahin aus, daß der größte Nach-theil desselben in der großen Anzahl der Mitglieder der einzel-nen Gesellschaften, im Verhältniß zu der geringen Ausdehnungder ihrer Verwaltung untergebenen Straßenstrecken besteht,daß daher eine Vereinigung mehrerer 'cki-usw in eine größereGemeinschaft, wie solche bei den Straßen rings um die Haupt-stadt mit sehr günstigem Erfolg stattgefunden, sehr wünschens-wert!) sey. Hiedurch sey die Möglichkeit gewahrt, eine mehrgleichförmige und erfolgreiche Verwaltung einzuführen, tüch-tigere Techniker zu verwenden, die Zahl der Bediensteten zuvermindern, und viele Ausgaben, welche gegenwartig durchdie vereinzelten Verwaltungen verursacht werden, in Erspa-rung zu bringen. Endlich stimmten alle von dem Committevernommenen Zeugen dahin überein, daß die Errichtung einerGeneral-Controle über sammtliche öffentliche Landstraßen vonsehr wöhlthätt'gen Folgen seyn werde, um zu einem gleich-förmigen, wirthschaftlichen und technisch vervollkommneten Ver-waltungssystem zu gelangen, und sowohl auf die Verminde-rung des großen Schuldenstandes, als auf allmähliche Herab-setzung der hohen Weggelder und Erleichterung der Gemeindenin den gesetzlichen Leistungen der Straßenarbeit zu wirken.

Die nähern Einrichtungen dieses Verwaltungszweigeswerden aus der nachfolgenden kurzen Betrachtung der heutigenGesetzgebung selbst zu entnehmen seyn.

Allgemeine Gesetzgebung über die öffent-lichen Landstraßen ((-enei'gI-I1iAlr'vvg)'..^cts) *).

§. 105.

Jede öffentliche Passage, deren Gebrauch unbedingt dem

*) (Zommont.tlluttz'.Iustics okrks peaoe. Lstswsy'e