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in einigen Grafschaften selbst die Reisende» gegen Berau-bung zu schützen *).
Die Tarife für die Weggelder auf jeder bestimmtenStraßenstrecke sind in den Special-Statuten für die Bildungder einzelneu 'kuinpillo-ioacls genau bestimmt und können vonder Gesellschaft wohl vermindert, aber nicht über die Granzeder gesetzlichen Bewilligung erhöht werden.
Die Gesetzgebung über die Vunirxilie-roacl» wurde vomParlament stets mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, und außerden besondern Parlamentsacten zur Constituirung eines jedeneinzelnen Vurnxike-I'oacl, erschienen im Laufe der letzten50 — 60 Jahre sehr zahlreiche Statuten über allgemeine, aufsämmtliche solche Straßen bezügliche Bestimmungen, welchein den neuesten, unten angegebenen Parlamentsacten ihreConsolidirung fanden. DaS erste für diesen Zweck im Jahr 1811niedergesetzte Parlaments-Committe drückt sich im Eingangseines Rapportes mit folgenden Worten aus:
„Wir verweilen nicht bei umständlicher Darstellung der vie-len und wichtigen Vortheile, welche aus der Verbesserung unsereröffentlichen Landstraßen entspringen. Jedermann wird hierineinen wesentlichen Zuwachs an Annehmlichkeit des Lebens undeine große Beförderung seiner Interessen finden. Alle Zweigeunserer agricolen, commerciellen und gewerblichen Industriewerden dadurch aufs wesentlichste verbessert werden. Allezu Markte gebrachten Artikel werden in den Preisen herab-gehen; die Zahl der Pferde wird bei gleichbleibender Be-förderung der Transporte so weit vermindert werden, daßhiedurch, und durch andere hiemit zusammenhangende Re-duktionen, jahrlich gegen fünf Millionen Pf. St. Ausgabendem Publicum erspart werden. Es vermindern sich sowohl dieAusgaben auf Straßenunterhaltung, als jene für Abnützungder Fuhrwerke und Jugthiere, und Taufende von AcresLand, welche nun zur Fütterung für Pferde verwendet werden
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