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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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als Depositenbank gleichfalls von großer Bedeutung.Sie empfangt Depositen sowohl vom Staate als von Privaten.Die Depositen der Kaufleute und Privaten nahmen in demGrade zu, als das Vertrauen zu den Lou»tt')-k>ai>!i8 durch diebereits erwähnten Ereignisse des Jahres 1825 sich verminderte;dieselben stiegen von 1 bis 2 Millionen in früheren Epochen bisauf ihren heutigen Betrag von 6 Millionen Pfd. St. jahrlich.

Die Depositen der Regierung dagegen haben sich seit demFrieden und seit keine neuen öffentlichen Anleihen mehr statt-fanden, bis auf 3 4 Millionen Pfd. St. vermindert.

Das gcsammtc Bankcapital ist aus folgenden Be-standtheile» gebildet:

1) Aus den von den Eigenthnmern oder Bankhaltern zuverschiedenen Zeiten zwischen den Jahren 1694 und 1781 ein-gezahlten Summen, im Gesamnirbetrage von

11,642,400 Pfd. St.

2) AuS der in dem Jahre 1800als Vermehrung des Bankeapiralseingeschossenen Summe von 25Proe.

an dazumal kapitalisieren Gewinnstcn 2,910,000

Zusammen . . 14,553,000 Pfd. St.

Diese Summe ist das standige Bankcapital, nachwelchem die Dividenden bezahlt werden und welches, bis aufdie neueste oben erwähnte Rückzahlung, das permanente Dar-lehen an die Regierung ausmacht.

3) DaS disponible oder Umsatzcapital der Bank bestehtauS dem Betrage der in Umlauf gesetzten Banknoten, aus denDepositen und ans den noch nicht zur Verrhcilung gelangtenGewiunstcn der Eigenthnmer. Die aus diesen Quellen ent-springenden großen Summen werden nicht zu permanentenAnleihen verwendet, sondern bleiben zur Verfügung der Direk-toren und zum Ankaufe von Effecten, welche zu bestimmtenPerioden zahlbar werden, daher von Zeit zu Zeit wechseln*).

*) Soll und Haben der englischen Bank vom 20 Oktober t8ZZ biszum tZ Jänner iszo: