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auf erholte einfache Licenzen. welche in der Regel nichtverweigert werden, eine Bankgesellschaft unter gewisser an-genommener Firma, unter deren Namen sofort die Bankno-ten gestochen und in den näheren oder entfernteren Umge-bungen der Bank in Umlauf gesetzt wurden. Früher konn-ten, wie gegenwartig, keine Banknoten unter 5 Pf. St. aus-gegeben werden; die Privatbanken vermehrten sich schnell,obschon dieselben gleich andern merkantilen Etablissementsdurch den schnellen Ausbruch des Krieges im Jahr 1793große Verluste erlitten, und 1797 schätzte man ihre Zahlbereits auf 280. In demselben Jahre wurde denselben,(gleichwie der englischen Bank), gestattet 1 und 2 Pf. St.Noten auszugeben und die Baarzahlungen einzustellen.
Von dieser Epoche an vermehrten sich ihre Geschäfteungemein und ihre Zahl stieg bis zum Jahr 1814 über900. Allein die in der Epoche von 1814 und 1315 einge-tretenen Verhältnisse wirkten sehr drückend auf dieselben;neunzig Banken erklärten sich insolvent und eine ähnlicheZahl löste sich freiwillig auf. Aehnliche ungünstige Um-stände traten in den Jahren 1825 und 1826 ein und dieoben angeführte gesetzliche Einziehung der geringen Bank-noten vom Jahr 1829 an, vermehrte ihre ungünstige Lage,so daß ihre Zahl gegenwärtig bis auf 620 — 630 sich ver-mindert hat.
Das größte Gebrechen der Privatbanken bestand in demMangel an Sicherheitsleistung für die Erfüllung ihrer Ver-bindlichkeiten, da jede aus nicht mehr als sechs Personenbestehende Gesellschaft sich durch einfache Licenz das wich-tige Privilegium erwerben konnte, in Proviucialstädten undBezirken Noten zu emiktiren ohne dem Publicum eine Ga-rantie für ihre Zahlungsfähigkeit zu gewahren. Die wich-tigste Wirksamkeit dieser Banken besteht in der Vermittlungder Geldtransferirungen von einer Classe an die andere.Von den Capitalbesitzern erhalten sie Depositen an Nume-rär, welche sie mit 3 Prvc. verzinsen und an Capitalbe-dürftige leihen sie zu 4 bis 5 Proc. Interesse aus; die