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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Deßglcichen aus brittisch-ame-ricanischen Besitzungen, die

Gallone 1 Pf. St. S.D.

o) Liqueure, in den brittischenBesitzungen von America er-zeugt und von da eingeführt,mit dem normativen Alkohol-gehalte, die Gallone ... 9Von stärkerem Gehalte . . 1,3 6

Unter den übrigen nach Maß und Gewicht bestimmtenZollbelegungen, fast sämmtlich Rohprodukte betreffend, zeich-nen sich nur jene für die übrigen Colonialartikel und Erzeug-nisse überseeischer Lander aus nicht brittischen Besitzungendurch ihre Hohe aus, welche bis zu 50 60 Procent desWerthes derselben anzuschlagen sind. Von allen sonstigenArtikeln dieser Rubrik werden nur wenige mit zehn Prvccntversteuert; die große Mehrzahl der übrigen aber, mit Aus-nahme der eigentlichen Consumtabilien, nur mit fünf bis dreiProcent des Werthes nach den oben bereits bezeichnetenGesichtspunkten. Der Getreidebesteuerung ist ein eigenerAbschnitt gewidmet worden.

Die Eingang sbegünstigungen für die brittischenüberseeischen Besitzungen endlich, außer jenen bereits bei denColonialartikeln bemerkten, erstrecken sich mit Ausnahme eini-ger weniger Artikel nur auf rohe Naturerzcugniffe und be-tragen dem Durchschnitte nach die Abminderung von einembis zwei Drittheilen der allgemeinen Tarifsatze. Siebetreffen die nachstehenden Artikel:

Erstens für sämmtliche brittische auswär-tige Besitzungen ohne Unterschied: Brasilienholz,Cacao und Chocolade, Campescheholz, Cochenille, Cocos-nüsse, Eisengnßwaaren und unverarbeitetes Eisen, Gelbholz,Gelbwurz, Gewürznelken, Glasbouteillen, rohe Häute, Ho-nig, Ingwer, Kalbshäute, Leinöl, Mahagoni, Mus-catnuß, Mnscatblüthe, Sel und Thran von See-thieren, Olivenholz, Pech, Pfeffer, Reis, Rosinen,