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Schildpatt, Schwämme, Stärke, Tannenrinde, Talg, Theer,Ziegenhaare, Zimmt.
Zweitens für die americani scheu Besitzun-gen: Häute und Felle von Baren, Bibern, Hirschen, Füchsen,Kängurus, Mardern, Ottern, Wblfen, dann die Scehundö-felle von Neufundland, Kupfererze; endlich Schiff- und an-dere Bauholzsorten, Dielen und Brennholz; Talg aus denwestindischen Colonicn.
Drittens für die vstindischcn Länder, vomCap der guten Hoffnung bis zur magellam'schen Meerenge:Capwein, Kupfer, Alkali, Seife.
v. Aus fuhr zolle.
Die brittische Ausgangsbesteueruug ist höchst einfach,und enthalt außer dem Satze für die Ausfuhr der Schafwolle,welche 1 S. auf den Centner betragt, nur eine einzige all-gemeine Bestimmung, nämlich: alle Natur- und Kuust-erzeuguiffe des vereinigten Königreiches bezahlen bei der Aus-fuhr ein halbes Procent des Werth es.
Ausgenommen von diesem Ausfuhrzolle sind:
Alle Militär-Effecten für die Armee und Marine, welchevon der Regierung versendet werden.
Dergleichen jene, welche von der ostindischeu Compaguienach Indien versendet werden.
Alle Erfordernisse für den Unterhalt, die Kleidung u. s. w.der Neger in den Colonicn.
Materialien, Lebensmittel und Stoffe aller Art für drcbrittischen Fischerei-Etablissements in Nordamerika.
Bagage aller Art zum unmitelbaren Gebrauche.
Bibeln.
Gold und Silber, geprägt und ungcprägr.
Baumwolleugarn und Baumwollen-Manufactnrwaaren.
Lcinenwaareu aller Art und Leiuenwaaren mit Baum-wolle gemengt.
Rafsinirter Zucker, Candis und Syrup.
Oel aus dem grönländischen Meere und der Davisstraße.