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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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dclscompagnie die so eigcnthümliche politische Macht verlieh,erwarb dieselbe im Jahre 1652 von Bengalen, nämlich dasRecht in dem ganzen Land unbeschränkt Handel zn treiben,gegen eine geringe jährliche Abgabe und mit gänzlicher Be-freiung von Zollen.

Die neue der Compagnie im Jahre 1661 verlieheneCharte bestätigte ihre bisherigen Privilegien und vermehrtedieselben mit neuen höchst wichtigen Befugnissen, nämlich mitdem Rechte, Krieg zu fuhren und Frieden zu schlie,ßen mit allen nicht christlichen Fürsten und Völ-kern; ferner: alle innerhalb der Gränzen ihres Handelsbe-reichs sich ohne Lieenz aufhaltenden Personen aufzugreifen undnach England zu senden. Schon weit früher (1624) hattedieselbe das Recht erlangt, ihre Diener nach Munieipal- undKricgSgcsctzcn zu strafen, sonach auf Leben und Tod zu rich-ten; ein Recht, welches bei der großen Entfernung von jederhoher» Autorität, in welcher eS ausgeübt wurde, noch weitbedeutender erschien. Die Compagnie bediente sich dieser Privi-legien vorzüglich zur Abstellung der dazumal häufig wiederholtenVersuche Einzelner, auf eigene Rechnung nach Ostindien zuhandeln, indem sie solche als Schleichhändler behandelte unddurch strenge Strafen den Eingriffen in ihr Monopol begegnete.

Eine neue, 1693 vom Konige der Compagnie verlieheneCharte vcranlaßte die Erklärung des Unterhauses, daß jederEngländer ein Recht auf den Verkehr mit Ostindien und mitjedem Thcilc der Welt habe, wenn kein Verbot durch eineParlaments» ctc ausgesprochen sey. Vergebens versuchtedie Compagnie, eine ihren Privilegien günstige Parlamcnts-acte zu erwirken, indem sie sich großer Bestechungen, welcheauch schon früher gebraucht wurden, bediente; dieselben wurdenbekannt, und das Parlament wurde vertagt. Jndcß entstan-den nun, hervorgerufen durch diese Erklärung, viele Mit-bewerber um den vsiindischcn Handel, und eine neue Associationvon Kauflcutcn, welcher es gelang, durch das Erbieten einerAnleihe von 2 Millionen Pf. St. gegen 8 Proc. Zinsen an

Klcinschrod'S commerc, Gcseygcb. Großbrl».