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Standpunkt und die Hauptrücksichten der Gegenwart überdiese große narional-wirthschafrlichc Angelegenheit in der Kürzezu bezeichnen.
Des Zusammenhangs wegen nur einige Worte über diebekannte Geschichte der Compagnie. *)
S- 76.
DaS erste Privilegium für den Handel nach Ostindienverlieh die Königin Elisabeth im Jahr 1600 durch Charter "*)woraus die Gesellschaft ein Capital von 60,000 Pf. St. zu-sammengebracht und 5 Schiffe zu dieser Handelsunterncbmuugausgerüstet hatte. Die Erfolge dieses ersten Versuches warenso günstig, daß sie zwischen ein- und zweihundert ProcentGewinn abwarfen. Die Gesellschaft verlangte 1609 die Er-neuerung ihres Privilegiums auf unbestimmte Zeit, mit derErlaubnis, vier Factorcien in Indien zu errichten, und bildetesich im Jahr 1612 in eine förmliche Actiengesellschast. IhreFonds waren 1618 bereits auf 1,600,000 Pf. St. gestiegenund mehrere neue Crcirungen hatten in den nachfolgen-den Jahren statt, als im Jahr 1636 eine zweite Gesellschaftkönigliche Lieenzcn für den ostindischcn Handel erhielt. Nachvielfachen Kämpfen und einem starken Sinken des Handelsgc-winnstcs durch die Mitbewcrbung erfolgte endlich die Vereini-gung beider Compagnicn im Jahre 1650.
Das erste jener besonder» Privilegien, welche dieser Han-
5) Man sehe IUtli.1,, Ilistor) ok IZrltlsIi Inüla.
**) Die erste Gesellschaft bestand aus dem Lsrl 0ec>vg ok LumKei-1-ilict und 215 Knighrs, Aldermen und Kaufleuten vonLondon, welche durch Charter der Königin als ,,n boH, nc>-
lino »nck corporate, tlie nnmo ok rbe dnveenor sockLompnn)- ob lVIerclinnts rrnüing rr> tlie 1l!>st-Inüie8^ con-stituirt und incorxorirt wurde, nur der Clausel, daß nie-mand, außer die Comxagnie, ihre Diener und Bevollmach-tiglen mit Indien, ohne ausdrückliche Vollmacht derselben,verkehren dürfe, bei Verlust der Schiffe und Ladung und beiStrafe der Einkerkerung.