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die Regierung ein Privilegium zu erhalten, bedrohte die alte^ Compagnie mir den? Untergänge.
Die Vereinigung beider Gesellschaften erfolgte endlich 1702in welchem Jahre derselben, unter dem Namen der vereinigtenostindischcn Handclscvmpagnic, ein neues Privilegium verliehenwurde. Die Gesellschaft verpflichtete sich hierin zu einer fer-nern unverzinslichen Anleihe an die Regierung von 1,200,000Pf. St., wodurch mit der eben erwähnten achtproccntigcn An-leihe die ganze Schuld auf 3,200,000 Pf. St. zu 5 Proc.gestellt wurde. Zugleich sollte das Privilegium auch nachAuslauf der bewilligten Zeit nicht aufgehoben werden, bis nacherfolgter Abzahlung der Schuld.
Diese Parlamentsacte") bildete die Grundlage der bishe-rigen Privilegien der ostindischcn Compagnie, welche durch ver-schiedene Parlamentsactcn bis zum Jahre 1794 verlängertwurden. Sie erhielt das Recht des ausschließenden Verkehrsnach und von Ostindien, einschlüssig aller Inseln, Seehäfen,Küsten, Städte und Orte, welche zwischen dem Cap der ga-ren Hoffnung und der Magellanischcn Meerenge gelegen sind.Schon 1093 waren der alten Compagnie die Städte Chutta-nuttee, Govindporc und Calcutta mit dem Jurisdictionsrcchteüber die Bewohner verliehen worden, nebst der Befugniß For- >tificationcn zn errichten. Eine derselben erhielt den NamenFort William, zu Ehren des regierenden Königs von England.
Im Jahre 1767 kam eine Abfindung der Regierung mitder Compagnie wegen des Territoriums der indischen Provin-zen und ihres Souvcränctatsrcchtes auf dieselben zu Stande,indem der Besitz dieses Territoriums der Compagnie für be-stimmte, später verlängerte Zeiträume überlassen wurde, welchesich ihrerseits hicfür zu einer jährlichen Entrichtung von 400,000Pf. St. an den öffentlichen Schatz verpflichtete.
Die großen Kosten der Herrschaft in Indien und die ebenerwähnten jährlichen Zahlungen nothigtcn inzwischen die Com-pagnie schon einige Jahre später (1775), bei dem Parlament >
H 6 Anna, Cap. 17.