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zeln daher auch die ostindische Compagm'e im brittischen Mer-cautilsystem geschlagen hatte, so einförmig und unwandeldarauch der privilegirte Handel derselben seit zwei Jahrhundertenerschien, welcher sich größtentheils nur auf Einkauf gewisserfür die europäische Eonsnmtion unentbehrlicher Artikel gegenbaarcs Geld beschrankte, und zur günstigen und bedeutendenGegenausfuhr von brittischen Fabricate» weder Gelegenheitgab, noch Aussichten für die Zukunft eröffnete, da stets dieEinfachheit der Lebensweise jener östlichen Nationen, ihre reli-giösen Gebrauche und die Befriedigung aller ihrer Bedürfnisseim eigenen Laude als der Cousumtion fremder Waarcn ent-gegenstehend selbst von den ersten Autoritäten augeführtwurde,so ließ sich doch die große Benachrheilung eines Handels-monopols von solchem Umfange für die brittische Industrienicht langer verkennen, und unmöglich schien es, nach dertheilweisen Aufhebung dieses Monopols im Jahr 1813, undnach den seit dieser Zeit gemachten Erfahrungen, auf halbemWege stehen zu bleiben.
Die ostindische Campagnie hat nun seic dem 28 August1333 als privilegirte Handelsgesellschaft wirklich aufgehört, undnur eine politische Wirksamkeit ist derselben für einen bestimm-ten Zeitraum noch geblieben. Diese Aufhebung der größtenHandelsgesellschaft, welche die Geschichte kennt, muß ohneZweifel als einer der wichtigsten legislativen Schritte neuererZeit für Englands Industrie- und Handels- Interessen be-trachtet werden, welcher durch eine mehrjährige Sammlungvon Materialien zur Information und reiflichen Bcrathnngvorbereitet wurde*). Wir versuchen es daher, nach publi-cirten Auszügen aus den Verhandlungen den gesetzlichen
H Im Jahre 18Z0 wurden in beiden Häusern Parlaments-Committes zur Berathung der ostindischcn Angelegenheitenernannt; vom Jahre t8Z9 an wurden die Materialien ge-sammelt, und die dem Parlamente durch die Committes vor-gelegten Rapporte und Darstellungen umfassen gegen fünfzigeinzelne Ausarbeitungen, welche beiläufig tausend enggcdruckteFolioseiten füllen.