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ausschließend und ohne Wiedervergeltung von Seite andererStaaten ausgeübte System einseitiger hoher Abgabenbelegnngaller fremden Schifffahrc, zu Gunsten der eigne» in seinenSeehafen, konnte nickt langer behauptet werden.
Erfreulich für Deutsche ist die Thalsache, daß die ebenso weise als kräftige Handelspolitik eines deutschen Staateses war, welche das tief gewuselte englische AuSschließungssy-stem erschütterte und zeitgemäße Modisteativn auch für euro-paische Staaten herbeiführte, nachdem zu jener Zeit nurdie americanischen Freistaaten eine volle Reeiproeitat in ihremSchifffahrls- und Handelsverkehr mit England, und zwar,wie bemerkt, schon mehrere Jahre früher (l815) erreichthatten. Preußen erklärte nicht nur im Jahre 1828, daß diehohe Belastung seiner Schiffe in englischen Häfen eine ahnlicheder englischen Fahrzeuge in preußischen Seehäfen zur Folgehaben werde, sondern setzte diese Drohung auch bald darauswirklich in Ausfuhrung. Zu gefährlich schien dieses Beispielfür die übrigen , auf keinem bessern Fuß in den brittischenSeehafen behandelten europäischen Machte, um dasselbe langebestehen zu lassen, und die dringende Petition der Schiffseignerund Handelsleute nothigte die brittische Regierung zu einemschleunigen gütlichen Abkommen mit Preuße», welches dieReihe der Handelsverträge Englands mir europäischen Staa-ten erbffnete *).
I Nicht ohne Interesse erscheint die Parallele der neuen englischenHandelspolitik mit dem Motive, welches in dem ersten Regic-rungsjahrc der Elisabeth (i ?Z8) die frühere Prohibition derEin und Ausfuhr von Gittern auf fremden Schiffen unterdem Beweggründe anfhod: „'llmi, -inoc iN« »t t>,<?
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