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nicht auf Uebcreinkünfte, mündliche oder schriftliche, welche überdenselben Betreff geschloffen werden.
Die Gewerbs- lind Fabrikarbeiter werden daher in derfreien Verfügung ihrer Arbeit gegen jede Verbindung und Ge-walt von ihres Gleichen geschützt; jcdcrfsoll mit seinem Brod-herrn nach seinem Gefallen sich über seine Bezahlung abfinden,ohne von Associationen Einsprache fürchten zu müssen. Ebenso soll dem Fabriknntcrnehmer und GewerbSmeister freie Handbleiben und niemand ihm über die Bezahlung und Verwen-dung der Arbeiter vorschreiben.
Gestützt auf diese neuen gesetzlichen Anordnungen bilde-ten sich in allen Theilcn des Reiches freiwillige Vereine derFabrik- und GewcrbSarbciler (BraWs.Unlnns) welche sich alsHauptzweck ihrer Thätigkcit vorzeichneten: I) sich jeder Herab-setzung der Arbeitslöhne zu widersetzen, und letztere auf mög-lich gleicher Hohe zu erhalten; 2) jede Gelegenheit zur Er-höhung der Löhne zu benützen; 3) ihre industrielle Ausübungaus einer gewissen Stufe der Vollkommenheit zu erhalten, da-her Lehrlingen eine gewisse Probezeit und Vcrhaltungsrcgclnvorzuschreiben; 4) alle nicht regelmässig associirte Werksarbei-tcr von Beschäftigung fern zu halten; 5) auf die Reguli-ruug der Löhnungen nach Vcrhältniß des Gewinnes der Un-ternehmer zu wirken. Wiewohl diese Vereine, einerseits beson-ders wenn selbe zugleich wechselseitige Unterstützungen bei tem-porärer Arbeitsunfähigkeit beziclen, nicht ohne einigen Nutzenbestehen, so ist es doch andrerseits klar, daß dieselben außerStand sind, ihre Hauptzwecke, nämlich Erhaltung und womöglich Erhöhung der Löhne, mit Erfolg zu erreichen; auchwurde der gefaßte und bereits in Ausführung begriffene Planeiner (Zenvrgl-Vrsclci's-Union für alle Gewerbarbeiter des Kö-nigreichs mit eigenen Beamten, der Herausgabe einer bcsvn-dcrn Zeitung für die Arbeiterklasse u. s. w. deßhalb aufgege-ben. Allein mit Unrecht wurden die später in einigen Manu-facturdistrictcn ausgcbrochencn Unruhen und Verbindungen derArbeiter im Allgemeinen bloß der Aufhebung des Statutes39 und 49 Georg III. o. 406 zugeschrieben. Die Erfahrung