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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Diese Verordnung, welche selbst die friedlichsten Bespre-chungen von Gewerbetreibenden über ihr gemeinsames Interessezum Verbrechen stempelte, und mit strengen Strafen belegte,wurde im Jahr 1824 aufgehoben, nnd eine neue Verordnungüber die Verbindungen der Arbeiter trat im folgenden Jahrean ihre Stelle, *) indem die Gesetzgebung hierbei von der Grund-ansicht ausging, daß Arbeit ein Gut seu, dessen Preis sich ambesten durch die freie Bewerbung zwischen dem Arbeiter undArbeitsherrn regulircn werde. Dieses neue gegenwärtig gültigeStatut drückt sich auS:

Scct. 3.Wer durch Gcwaltthat an Personen oder Ei-genthum, durch Drohungen oder Belästigungen einen Taglvh-»er, Mamifacturisten, Mersmann, der irgend eine in Gewerbe»beschäftigte Person an Fortsetzung der Arbeit abhält oder abzu-halten versucht, oder dergleichen Arbeiter zur Theilnahmc aneinem Elub oder einer Association oder zu Geldbeiträgen fürsolche unter irgend einem Titel zu verfuhren oder zu nothigcntrachtet, oder Geldstrafen unter dem Titel und Vorgeben überandere Arbeiter verhängen will, daß dieselben zu einem gemein-samen Fond zum Zwecke der Erlangung höherer Lohne oder kür-zerer Arbeitszeit oder anderer Veränderungen im Betriebe derGewerbe und Manufacturen nicht beigetragen haben; werfernerdurch ähnliche Gewalt oder Einschüchterung Gewerbsmcister nndManusacturbcsitzer zn Abänderungen ihres Betriebes und ihrerGewnbswirthschaft, zur Beschränkung der Zahl ihrer Lehrlingeoder Gesellen, Hülfsarbeitcr u. s. w. zu nothigcn versucht, sowiejeder, welcher hiezu bchülflich ist, soll nach geschehener Uebcr-sührung nach Umständen mit Einkerkerung mit oder ohne harteArbeit, auf drei Monate, bestraft werden. Scct. 4 und 5 da-gegen bestimmt, daß das Statut sich nicht auf freiwillige Ver-sammlungen ausdehne, welche für den bloßen Zweck einer Be-rathschlagung, sey es der Arbeitshcrren untcr sich, oder der Ar-beiter, über den Betrag der Lohne, die Zahl der Arbeitsstundenoder die Menge aufgegebener Arbeit stattfinden; deßgleichen

6 Georg IV C- -9.