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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Gegenstände von Arbeitern kaufen oder verhehlen, werden daserstemal mit 20 Pf., das zweitcmal mit 50kW Pf., oderbei Zahlungsunfähigkeit mit Einkerkerung bestraft.

Endlich schützen besondere Verordnungen und Strafen gegenVerderb und Zerstörung der Gcwcrbsvorrichtungcn und Ma-schinen.

Z. 15.

Ein wichtiges, großcnthcils dem französischen Institute der(lon5kils tlo zmu<k'I>oinmo, Utttcr der Form des englischenProccßvcrfahrens, nachgebildetes Statut neuerer Zeit *) erthciltVorschriften über die Schiedsgerichte zur Schlichtung der Strei-tigkeiten zwischen Meistern und Hülssarbcitern in der Absicht,wie sich der Eingang des Statutes ausdrückt,um die bisheri-gen Statuten über diesen Gegenstand zu verbessern und zu con-solidiren, und ein auf alle Arten von Gewerben und Manusactu-rcn anwendbares Gesetz zu geben."

Nach demselben müssen

o) Beschwerden der Arbeiter innerhalb 0 Tagen, jene überden Empfang schlechter Materialien aber längstens innerhalbdrei Wochen vom Zeitpunkte des Empfanges an gerechnet, vorder betreffenden Obrigkeit (FriedenSgcricht oder Magistrat) an-gebracht werden.

k>) Letztere ist zu einem summarischen Verfahren und zurmöglichen Ausgleichung angewiesen.

c) Gelingt diese jedoch nicht, so werden besondere Schieds-richter ernannt; an der Zahl nicht unter 4 und nicht über 6.Jede der beiden Parteien wählt einen derselben. Im Ganzensollen sie zur Hälfte aus Meistern, zur Hälfte auS Hülssarbciternzusammengesetzt scyn.

>l) Dem so gebildeten Schiedsgerichte steht es frei, alleThatsachen zu seiner Informirung zu sammeln, und sich an Ort

*) 5 Georg IV Cap. S6. Dessen Titel lautet: 4n ro con-soliilüto »Nil .imcnil ll>e I.ons i'vl.irivc tc> tlie 4rlziM!Uitinc>t ä>5pme8 bvrneon Stastors » Worlimonz <1atoä 21 Diu,182».