91
vorhergegangene vierteljährige Aufkündigung, auch nach Ablaufeiner vertragsmäßigen Dienstzeit, entlassen.
Ein rechtlicher Grund zur unmittclbarcn Entlassung ist un-erlaubte Abwesenheit des Arbeiters.
Arbeiter, welche fortgesetzt ihrer Pflichterfüllung sich wei-gern, können von der zuständigen Obrigkeit mit Einkerkerungbestraft werden, bis sie zu ihrer Pflicht zurückgebracht sind.
Arbeiter, welche eine von ihnen übernommene und begon-nene Arbeit unvollendet im Stiche lassen, können mit Einker-kerung und harter Arbeit bis zu zwei Monaten bestraft werden.
Die durch das obcnangesührte Statut der Elisabeth fest-gesetzten Arbeitsstunden, nämlich von Morgens nach 5 Uhr bisAbends 7—8 Uhr, mit zwei Unterbrechungen für Mahlzeit,welche zusammen 2 Stunden betragen sollen, steht noch gegen-wärtig bei sehr vielen Gewerben in Ucbung.
Die Arbeiter sollen stets in gutem Gcldc ohne willkürlicheAbzüge oder Anrechnung von Materialien bezahlt werden. Je-doch sind sie durch ein besonderes Statut verpflichtet, Banknotender englischen Bank oder von den liccnzirten Landbankcn anzu-nehmen. Kein in einem Gewerbe aufgenommener Arbeiter kannseinen Wohnort ohne ein unter dem Siegel der Ortsobrigkcitnach genauer Vorschrift -) ausgestelltes EnrlafsungSzeuguiß ver-lassen, und ohne Vorzeigung eines solchen darf keiner anderswoin Arbeit genommen werden, bei Strafe von 5 Pf. St. für denDienstherr». Arbeiter aber, welche ein solches Eutlassnngs-zenguiß nachahmen, werden als Vagabunden behandelt.
Besonders zahlreich sind die Vorschriften über Entwendungvon Materialien und Werkzeugen, und deren Jnstruirung vorden Gerichten, indem für jedes Hauptgcwerbc in dieser Bczic,huug besondere jedoch dein Sinuc nach fast gleichlautende Sla,tuten bestehen. Personen, welche wissentlich solche entwendete
*) Die Vorschrift lautet wörtlich: „llloinnr.-cnclum, rinn U.
!zlo servccnt lc> O. I>. ok l^. sl',i!l»i', Ulciclismilv iwcn) is Iii^nsec! rn closnirl, wnin Ins sccicl mcisrcn-, cincl is cit UdoiN)', rnscn vo elsvvi licre, ciccoi'cling tu tlio LrcNciw in rli.ir ccisvmsclv cincl prnviclocl" Ort — Datuni — Unterschriften.