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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Ein fernerer mächtiger Hebel zur tüchtigen Ausbildung dcrLehrlinge liegt in dcr nothwcndigcn Entrichlung cincs bedcuten-dcn Lehrgeldes, welches häufig hundertPf.St. und darüber beträgt,und wodurch sowohl das erhöhte Bestreben des Lehrlings, Nutzenaus diesem Opfer zu ziehen, als die bessere Leistung des Lehr-herrn bedingt ist. Endlich darf bemerkt werden, daß die einzel-nen Gewerbe in der Regel nicht mit Lehrlingen irr dem Gradeübersetzt sind, nur Mangel an Arbeit und Gelegenheit zur Aus-bildung herbeizuführen. Einige ältere Gesetze haben auch inletzterwähnter Beziehung Bestimmungen versucht, *) um dieAnzahl dcr Lehrlinge bei einem Gewerbsmann im richtigen Vcr-tzällniß zu seinem Geschäftsumfangc zu erhalten.

§. 14-

Die Verhältnisse dcr Hülfsarbeitcr in den Gewerben sindr»m den Gesetzen nicht unbeachtet geblieben, sondern durch höchstzahlreiche Statuten geregelt worden. Die meisten derselbenbeziehen sich auf einzelne Gewerbe, wenn gleich ihre Vorschriftenirr Allein sehr ähnlich und in vielen Punkten gleichlautend sind.?Oie wichtigsten allgemeinen Bestimmungen, welche das Verhält-miß zwischen Gewerbsmcistcrn oder Fabrikherrcn und Gesellenoder Arbeiter» betreffen, dürften sich ungefähr auf folgende Sätzezurückführen lassen:

Dicnstverträge dieser Art bedürfen keiner schriftlichen Ab-fassung. Kein GewerbS- oder Hülfsarbeitcr kann seinen ver-tragsmäßigen Dienst, wenn kein freiwilliges Abkommen mitseinem Dienstherr» erfolgt, ohne Bewilligung dcr richterlichenBehörde (Friedensrichter oder Magistrate in incorporirtcnStädten) verlassen; kein Dienstherr kann seinen Arbeiter ohne

") In den Scct. zz, zg ut> 45 des Statuts dcr Elisabeth kommtvor, daß jene Tuchmacher, Walker, Tuchscherer, Weber, Schnei-der und Schuhmacher, welche drei Lehrlinge ausnehmen, we-nigstens Einen Hülfsarbeitcr (Gesellen) halten müssen, undfür jeden Lehrling über dieser Anzahl auch einen Gesellen mehr. Achnlichc Bestimmungen finden sich in dcn Statuten ver-schiedener Handwerksinnnngen.