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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Jahre in msximo festgesetzt; inzwischen können Verleihungenauch für kürzere Zwischenräume stattfinden, wiewohl die Kostendes Patents sich in diesem Fall nicht wie bei Patenterthei-lungen in andern Ländern, vcrhältnißmäßig vermindern; Ver-längerungen können nur durch eine Parlamentsacte gewährtwerden.'"') In solchen Fällen geht die Untersuchung durcheine Parlamcntseommitte vorher, ob die nachgesuchte Bewil-ligung den Regeln des Hauses nicht zuwider laufe; sodannerfolgt nach Umständen die Erlaubniß zum Einbringen derBill, welche den gewöhnlichen Weg durch beide Häuser macht.

Kein Patent darf mehr als fünf Personen in Gemein-schaft verliehen werden, und Ausnahmen hievon sind gleich-falls nur auf gesetzlichem Wege zu erwirken.'-") Hierausentspringt eine der wichtigsten und materiellsten Bedingungenfür Patentinhaber, daß, wenn dieselben ihr Patent in Actienvertheilen, öffentliche Subscription suchen, oder sich das Ver-fahren einer Corporation aneignen, das Patent von selbst er-lischt.

L. Vom gesetzlichen Schutze der Patentinhaber.

Jede, auch die kleinste Nachahmung eines Thcils derpatentisirten Erfindung, wenn auch noch so verschieden in derForm und unter andern Modifikationen, sobald nur die An-wendung des Princips und Wesens derselben dabei stattfindet,gilt als Eingriff in die Rechte des Patentisirten, und eröffnetden gesetzlichen Weg zur Verfolgung desselben.

Früher mußten Beschwerden gegen Privilcgiumseingrisse

*) Dergleichen Verlängerungen sind bisher nur in sehr wenigenFällen besonderer Wichtigkeit der Erfindung und ungewöhnlichenAufwandes in der Ausführung derselben ertheilt worden, sofür Watt's Dampfmaschine, für einige von Arkwright's Erfin-dungen, für einige Wollenfärbcreien. Im ganzen verflossenenJahrhundert komme» höchstens 6 bis 8 Fälle vor.

'*) Nur bei sehr umfassenden, große Anlagscapitalien erfordern-den Unternehmungen haben ausnahmsweise Bewilligungendurch Parlameutsacten stattgefunden.

Klei »sch rod'S commerc. Geseygeb. Grotlbr». 5