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Als Erfinder endlich gilt gesetzlich derjenige, welcher zuerstdie Idee der neuen Erfindung aufgefaßt hat, also weder, wersolche als Gcheimniß von einein Dritten erfahren, noch wersie aus einer öffentlichen Druckschrist entnommen hat. ImFalle einer Erfindung mehrerer Personen zugleich, wird derje-nige als Erfinder betrachtet, welcher zuerst die Patenterthciluiignachsucht.
k) Von der Specification oder Beschreibung derneuen Erfindung.
Die Mitthcilung des Geheimnisses der neuen Erfindungist der Preis, den der Patcntisirte für das Monopol bezahlt;daher sind Vollständigkeit und Correcthcit die ersten Erforder-nisse derselben. Die Specification steht in der engsten Ver-bindung mit dem Titel des Patentes; erstere muß daher demletztcrn genau entsprechen und sich nur auf die Darlegung des-jenigen beschränken, was neu und cigenthümlich ist und wofürdas Patent ertheilt worden.
Die meisten Nichtigkeitserklärungen von Patenten durchdie Gerichtshöfe hatten ihren Grund in Gebrechen der Specifi-cation; namentlich in folgenden Fällen:
j) Wenn die Ausdrücke der Beschreibung zweideutig sind;
2) wesentliche Erfordernisse mangeln,
3) angesprochene Theile dcs Patents nicht neu und cigen-thümlich,
4) fremdartige Gegenstände eingemengt sind um irre zuleiten;
5) incorrccte Zeichnungen beigefügt'") sind,
würde auch ohne Gestattung von Einführuugsprivilegien jedesPatent leicht durch das'Vorgeben angefochten werden können,daß in diesem oder jenem fremden Lande die Erfindung schonbekannt sey.
*) Zeichnungen sind, kein absolutes Erfvrderniß einer Specifi-cation wenn ohne dieselben der Gegenstand deutlich beschrie-ben werden kann; es ist daher im letzten Falle besser, siehinweg zu lassen, da sie eine Seite mehr zur Anfechtung dar-bieten.