Druckschrift 
Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
Seite
61
Einzelbild herunterladen
 

61

1) Neuheit (derselbe darf daher keinem wissenschaftlichenWerke entnommen senn);

2) daß derselbe noch nicht benutzt ist, und zwar weder vomErfinder selbst, noch von Andern;

3) Vcrkäuflichkeit;

4) Brauchbarkeit.

Wenn demnach der Erfinder schon vor der Patentneb-nnmg von seiner Erfindung öffentlich Gebrauch gemacht bat,so ist das erhaltene Patent nichtig. Bei Verbesserungen sclwnbekannter Gegenstände erstreckt sich die Patcntisirung nur aufdie Verbesserung, nicht auf das Ganze; und eben so bei einerneuen Verbindung bekannter Gegenstände nur auf die crstere,indem es in diesem Fall übrigens gleichviel ist, ob durch die-selbe auch ein neues Produet oder das alte auf eine eigen-thüniliche, verbesserte Weise erzeugt werde.

Ein Princip oder eine Methode als solche ist nichtGegenstand der Patentertheilung nach dem Sinne des Sta-tuts; dasselbe erfordert vielmehr, daß die Vcrsinnlichungeines neuen und nützlichen Gegenstandes mit der Methodeverbunden sey. ")

In diese Kategorie fallen insbesondere chemische Ent-deckungen, welche nur dann als Patente gültig sind, wennsie der Gesellschaft einen substanziellen, neuen, verkäuflichenund nützlichen Gegenstand liefern."")

Erfindungen des Auslands sind ebenfalls Gegen-stand der Patentertheilung, insofern sie die so eben angeführtenEigenschaften für England besitzen.""")

'^) Die Gesetze betrachten die Ausdrücker mocw, incinnc r, mcnliocl,1,1-incipIe, s»'ocel'z ote. als spirono»!, und erachten ein Patentnur dann für gültig, wenn dessen Specification zu-gleich die Darstellung eines substanziellen undkörperlichen Gegenstandes enthält.

Dahin gehören Arzneien, eine sehr fruchtbare Quelle vonPatenten in England. Sie sind gültig, wenn nur die Zusam-mensetzung neu ist, obgleich die einzelnen Theile bekannt sind.

Die Naturalisirnng fremder Erfindungen wird nicht nurals vortheilhaft für die Landesindustrie betrachtet, sondern es