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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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zu allen Erwerbsquellen werde Arbeit und Capital eines jedenEinzelnen von selbst den richtigen Weg zu seinem besten Nu-tzen finden, und jeder scv aus tausend Umständen der besteNichter über sei» eigenes Interesse; gerade daraus aber, daßder Vortheil jedes Einzelnen, durch unbedingte Verkehrsfrci-hcit am sichersten gewahrt werde, entspringe auch die größteWohlfahrt für die Gesammtheit. Der Staatsmann daher,welcher hier die Nolle der Einzelnen übernehmen, ihnen dieArt und Weise, wie sie ihre Capitalien und Kräfte zu ver-wenden hätten, vorschreiben wollte, würde sich nicht nur miteiner höchst unnützen Mühe beladen, sondern auch eine Auto-rität usurpircn, welche weder einer einzelnen Person, nocheinem Rathe oder Collegium, wie es auch immer heißenmöge, anvertraut werden kann, und welche gerade in denHänden eines solchen Mannes, der Zuversicht genug besäße,sich die Fähigkeit hiezu zuzutrauen, am gefährlichsten seynwürde. *) Am treffendsten drückt sich hierüber der in Eng-land besonders geschätzte Schriftsteller vi-, Palcy^) ans:Von allen diesen Vorschriften und Verordnungen, welche sichauf Handel und Gewerbe, Reichst)»»: »nd LuruS und Ver-mehrung der Bevölkerung beziehen, wird weit mehr erwartetals Gesetze leisten können; die natürliche Basis alles Gewerbs-wesens ist freie Concurrenz in Preis und Qualität, oder,was gleichbedeutend ist, in Talent und Betriebsamkeit, undjeder Versuch, durch Staatsgesctze gewaltsam auf die Indu-strie einzuwirken, wird in seinen Wirkungen sicher durch denScharfsinn und die unausgesetzte Thätigkcit des Privatinteressesgelähmt oder vernichtet; daher als der wahrscheinlich einzige Wegeiner wahrhaft nützlichen und erfolgreichen Beförderung der Gc-weckssamkeit durch die Gesetzgebung nur Schutz gegen Betrug

*) 8,11111 >VoaIr!> ot dt.ir, II; ferner IIv«:stl Nmitsrivns

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