Druckschrift 
Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
Seite
13
Einzelbild herunterladen
 

13

höher» Verdienstes. Der natürlichste' und sicherste Regulatorder Arbcitspreise ist daher der große Durchschnittspreis der Le-bensmittel, welcher zuletzt auf den Getreideprciscn basirt ist.Hieraus folgt jedoch ferner, daß der natürliche Preis desGetreides für den Arbeiter von geringerer Bedeutung ist, dasich nach diesem der Preis seiner eigenen Waarc, nämlich derArbeit von selbst regulirt. Allein er leidet bei einem künsilichen nieder» Preise,'"') indem seine Arbeit nach dem Maßedes Sinkens der Gctrcidcprcise regulirt wird, während diePreise vieler anderer Artikel nicht zugleich und in gleichemMaße fallen. Da endlich durch das Verlassen der geringerenLändcreien unter obigen Bedingungen eine noch' weit größereZahl von Agricultnrarbcitcrn, als dieß bisher schon wegen desSinkens der Preise der Landarbeit der Fall war,**) gewalt-sam und plötzlich den Manufacturdistricten zugewendet würde,so entstünde hieraus nothwendig ein gleichzeitiges allgemeinesSinken der Löhne für die Fabrikarbeiter, daher eine zweitegleich große Benachthcilung für beide Arbcitcrclassen.

Vergebens würde man gegen diese Betrachtungen ein-wenden, daß die Roth der Arbeiter nur kurze Zeit währen,daß der steigende Absatz der Manufacturartikcl, sowohl durch

H Bei der Insularlage Großbritanniens erfolgt die Gctreideein-fuhr nur auf dem Wege des Seehandels, und bei gänzlicherFreigebnng wurde der Getreidehandel, in gleich nothwendigerFolge der industriellen Richtung des Landes, in die Combinetionen des Großhandels verflochten, und von allen Flnctumtionen desselben abhangig gemacht werden. Wir sind dahervollkommen berechtigt, unter diesen eigenthümlichen Verhält-nissen den durch freien äußern Gctrcidehandel bewirkten Ge-treibepreis den künstlichen, und den durch innere Produc-tion unter festen Institutionen bestehenden, den natürli-ch e n zu nennen.

**) Der gegenwärtige Stand der Ackerbaulohne wird um einDrittheil niedriger angegeben als im Jahre 1815, und sollim Durchschnitt nicht über ants S. Wochenlohn betra-gen. sto^aiN ni> ägrloulturo.' 185g. ktlvlclenee ok Nlr.