Druckschrift 
Vollständiger Gegen-Beweis, dass der zu Kasierswerth erhobene chur-cöllnische Licent kein Zubehör des Kaiserswerther Zolles sey, auch überhaupt mit der Kaiserswerther Pfandschaft nichts zu thun habe, und folglich auf keine Weise von Chur-Pfalz in Anspruch genommen werden könne
Entstehung
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Eleve und Berg/ theils wegen des bekannten Mühlheimer Baues/ theils wegen-eines um selbige Zeit auch im Bergischen vorgehabten neuen Licentes von derStadt Cölln belanget waren: liessen dieselben in der varwieder in Druckgegebenen sogenannten! kurzen und beständigen Ablehnung :c., die sich inMart. lillIe^crs /l,ov/s?/>/s/v/^/seo Lch rom. i, s>. 68l. sei e6iz.

findet, unter andern folgendes einfiiessen.-

Daß auch das geringe GVcir-odcr Convoi-Geld, dessen vor andern,/Bürgermeisier und Rath der Stadt Cölln sich hoch beschwehrcn, derZeit und Gelegenheit nach, nicht wider die gemeinen Rechte undReichs-Consiitukionen laufen / und aus Eigennutz zur Beschwerde derzu Waffer und Lande durchgehenden Waaren und Güter angestellt/nochdadurch die pachtende Schiffe, Kauf-und Wandclsleute vergewaltet,können die Bescheidenen ad dem Ursprünge, und wie man erstlich indiesen Landen zu solchen dxrrsoräinsrüs exsUnonibus gekommen,leichtlich ermessen. "

Nehmlich daß diese Lande hiebevor durch allerhand vielfältige der Kai-serlichen Majestät und des heiligen Reichs Stände, bey unterschiedlichenReichs-und Kraiß-Tagen geklagte Durchzüge, Einlagerungen, undÄerheerungen, etliche Millionen Golds, laut deßwegen eingenommenervollständigen Scheine, und Kundschaften, so man zu seiner Zeit auf-zulegen gefaßt, Schaden erlitten, und deßwegen ohne blxrraoeälnzrl.Mittel, weil insonderheit etliche der armen Unterthanen von dem Ihrigenverlaufen , andere ihre Hauser, Aecker und Güter viele Jahre wüst undangebauet liegen lassen, dem heiligen Reiche nicht hättest conservirtwerden können»"

" Denn obgleich der Fürstenthümer und Länder Einwohner um Steureneingewilliget, und beygeschafft, die hochlöbliche abgelebte Fürsten auchselbst aus Dero Cammer-Gütern zu Defension, Versicherung, undErhaltung Land und Leute, all ihr Vermögen angewendet, unddermaßen sich angegriffen, daß es zu Zeiten an Dero FürstlichenStaat-Erhaltung gemangelt, zu geschweigen, daß man dem heiligenReiche den auferlegten Anschlag nicht erstatten können; So hat dochsolches alles, gegen einem so stetigen Drangsal und Schaden nichterklecken mögen, weil von des heiligen Reichs Churfürsten und Ständen,wie inständig und kläglich auch darum fast bey allen Reichs - undKraiß-Versammlungen angesucht, niemalen einige merkliche Defension,Hülfe und Beystand, wie gleichwohl vermöge des heiligen Reichs-Abschiede und Exccutions-Ordnung billig geschehen sollen, geleistetwerden wollen. "

Und demnach die jetzt regierende Fürsten, bey Antretung Ihrer Regie-rung, die Lande nicht allein in solchem erbärmlichen Zustand gefunden,sondern auch über das selbst erfahren und erdulden müssen, daß mansie auf Antrieb der Widerwärtigen über alles Recht-Erbieten mitfast geschwinden Processen und feindlicher Gewalt unter mancherleyPrätexten ganz unverschuldter Dinge angegriffen, ohne daß dieselbenaus denen Ihrer Kaiserlichen Majestät selbsien wohl bekannten Ursachenvon dem Kaiserlichen Hofe einiger Manutenenz gewartig seyn können; "

" So