Eleve und Berg/ theils wegen des bekannten Mühlheimer Baues/ theils wegen-eines um selbige Zeit auch im Bergischen vorgehabten neuen Licentes von derStadt Cölln belanget waren: liessen dieselben in der varwieder in Druckgegebenen sogenannten! kurzen und beständigen Ablehnung :c., die sich inMart. lillIe^crs /l,ov/s?/>/s/v/^/seo Lch rom. i, s>. 68l. sei e6iz.
findet, unter andern folgendes einfiiessen.-
„ Daß auch das geringe GVcir-odcr Convoi-Geld, dessen vor andern,/Bürgermeisier und Rath der Stadt Cölln sich hoch beschwehrcn, der„Zeit und Gelegenheit nach, nicht wider die gemeinen Rechte und„Reichs-Consiitukionen laufen / und aus Eigennutz zur Beschwerde der„zu Waffer und Lande durchgehenden Waaren und Güter angestellt/noch„dadurch die pachtende Schiffe, Kauf-und Wandclsleute vergewaltet,„können die Bescheidenen ad dem Ursprünge, und wie man erstlich in„diesen Landen zu solchen dxrrsoräinsrüs exsUnonibus gekommen,„leichtlich ermessen. "
„ Nehmlich daß diese Lande hiebevor durch allerhand vielfältige der Kai-serlichen Majestät und des heiligen Reichs Stände, bey unterschiedlichen„Reichs-und Kraiß-Tagen geklagte Durchzüge, Einlagerungen, und„Äerheerungen, etliche Millionen Golds, laut deßwegen eingenommener„vollständigen Scheine, und Kundschaften, so man zu seiner Zeit auf-zulegen gefaßt, Schaden erlitten, und deßwegen ohne blxrraoeälnzrl.„Mittel, weil insonderheit etliche der armen Unterthanen von dem Ihrigen„verlaufen , andere ihre Hauser, Aecker und Güter viele Jahre wüst und„angebauet liegen lassen, dem heiligen Reiche nicht hättest conservirt„werden können»"
" Denn obgleich der Fürstenthümer und Länder Einwohner um Steuren„eingewilliget, und beygeschafft, die hochlöbliche abgelebte Fürsten auch„selbst aus Dero Cammer-Gütern zu Defension, Versicherung, und„Erhaltung Land und Leute, all ihr Vermögen angewendet, und„dermaßen sich angegriffen, daß es zu Zeiten an Dero Fürstlichen„Staat-Erhaltung gemangelt, zu geschweigen, daß man dem heiligen„Reiche den auferlegten Anschlag nicht erstatten können; So hat doch„solches alles, gegen einem so stetigen Drangsal und Schaden nicht„erklecken mögen, weil von des heiligen Reichs Churfürsten und Ständen,„wie inständig und kläglich auch darum fast bey allen Reichs - und„Kraiß-Versammlungen angesucht, niemalen einige merkliche Defension,„Hülfe und Beystand, wie gleichwohl vermöge des heiligen Reichs-„Abschiede und Exccutions-Ordnung billig geschehen sollen, geleistet„werden wollen. "
„ Und demnach die jetzt regierende Fürsten, bey Antretung Ihrer Regie-rung, die Lande nicht allein in solchem erbärmlichen Zustand gefunden,„sondern auch über das selbst erfahren und erdulden müssen, daß man„sie auf Antrieb der Widerwärtigen über alles Recht-Erbieten mit„fast geschwinden Processen und feindlicher Gewalt unter mancherley„Prätexten ganz unverschuldter Dinge angegriffen, ohne daß dieselben„aus denen Ihrer Kaiserlichen Majestät selbsien wohl bekannten Ursachen„von dem Kaiserlichen Hofe einiger Manutenenz gewartig seyn können; "
" So