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Ucbertrag . . . 6,750 Rthlr.
Hierzu: Die Schulhäuser-Baukosten 64,000
für Reparaturen - - l,811 -
72,501 Rthlr.
für den Platz auf Kosten der Königsstädtischen Stadtsch ule 1,284
Summa der Kosten der Stadtschulen bis 1840 incl. 73,845 Rthlr.
Wie bei den drei städtischen Gymnasien und der Gewerbeschule, so werden auchbei den Stadtschulen nach Communal-Beschluß 10 pCt. Freistellen an Kinder unbe-mittelter Eltern crtheilt. Bei der Stralauer Stadtschule ist sogar in Betracht derLokalvcrhältnisse jenes Stadtthcils ausnahmsweise bestimmt worden, daß 20 pCt. Freiste!-lcn, aber keine ganze, sondern nur halbe Freistellen, für welche 15 Sgr. monatliches Schul-geld gezahlt wird, also 40 pCt. halbe Freistellen, stattfinden sollen. Dagegen werdenin die städtische höhere Töchterschule gar keine Freischülerinnen aufgenommen. Fernerhaben die Communal-Bchörden beschlossen, daß, wenn drei oder mehr Geschwistergleichzeitig eine und dieselbe städtische Schule besuchen, das dritte Kind ganz, das vierteund eben so das fünfte zur Hälfte von der Zahlung des Schulgeldes befreit sein sollen,insofern die Eltern diese Vergünstigung in Anspruch nehmen und deren Verhältnissees als billig erscheinen lassen, daß ihnen eine Erleichterung bei der Zahlung des Schul-geldes für ihre Kinder gewährt werde. Diese Vergünstigung soll jedoch Auswärtigennicht zu Gute kommen. Es werden hiernach, da die Zahl der 3tcn, 4ten und 5tcnGeschwister ziemlich 5 pCt. der Schülcrzahl beträgt, im Ganzen 15 pCt. der Schüler-zahl freier Unterricht in den Stadtschulen gewährt.
In diesen Schulen kamen im Jahre 1839 19,430 Rthlr.
an Schulgeld auf. Mit den 15 pCt. Freischüler würde an Schulgeld
aufgekommen sein 22,859
die Commune hat mithin durch die Stadtschulen, abgesehen von dembesseren, wohlfeileren Unterricht, der dadurch für die Kinder des ge-
bildeten Bürgerstandes gewährt worden ist, ein Opfer von 3,429
gebracht, um auch den weniger bemittelten Kindern dieses Standes Gelegenheit zugeben, durch Benutzung eines guten Schulunterrichts ihr Lebenswohl zu begründen.Berechnet man von den Kosten, welche die Commune bisher auf die Stadtschulen ver-wandt hat, im Betrage von 72,561 Rthlr. (ercl. der 1,284 Rthlr. aus den Mittelnder Königsstädtischen Stadtschule), die Zinsen ä 4 pCt. auf circa. . . 2,902 Rthlr.und den jetzt noch erforderlichen Zuschuß, welcher vorschußweise gelei-stet wird - - 850
Summa 3,752 Rthlr.
so beträgt dies ungefähr die vorgcdachte Summe des den Freischülern erlassenen Schul-geldes, und kann man hiernach sagen, daß die Stadtschulen sich selbst erhalten, und dieCommune ihnen nur die Mittel darbietet, Kindern unbemittelter Eltern freien Unter-richt zu gewähren.
IV. Das städtische Armen-Schulwesen.
Die Verwaltung des städtischen Armen-Schulwesens, welche bis I.Oktober 1837zum Geschäftskreise der Armen-Direction gehörte, ging von da ab mit der gesammtcnVermögens- und Kassenverwaltung der Armenschulcn auf die Schul-Deputation über;theils weil der bedeutende Umfang, den das Armen-Schulwesen in den letzten Jahren ge-