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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
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3 bis 4 Morgen Land, cm Wohnhaus mit Stall :c, erhalten, wofür jetzt die vorhande-nen 9 Colonistenstcllen jährlich 4 Nthlr. 20 Sgr. an die Kämmerei entrichten.

Im Jahre 1800 ist auf Königliche Kosten eine Colonistenstelle für 873 Nthlr.zum Schul-Etablisscmcnt gekauft und eingerichtet worden.

4.4 3. Nummelsburg, vor dem Frankfurter und Stralauer Thore, am Num-melsburger See belegen, besteht aus 3 Etablissements, von denen das größere jährlicheinen Grundzins von 2 Rthlrn. zur Kämmcrei entrichtet. Die beiden andern Etablis-sements sind Büdncrstellen, welche zur Zeit einer und derselben Person gehören undjährlich zusammen 10 Rthlr. 0 Sgr. 3 Pf. Erbzins zahlen.

44 4. Die Colonie am Louiscnbade (Gesundbrunnen), vor dem Nosen-thaler Thore, ist am rechten Ufer der Panke belegen, besteht aus 13 Colonistenstcllen,welche nach der Bestimmung des Königs Friedrichs II. in den Jahren 1770 bis 1780von der Berlinischen Kämmereiheide entnommen, in ähnlicher Art, wie bei der ColonieBoxhagen, gegründet und Ausländern zugetheilt wurden.

Diese 13 Colonistcn, von welchen ein jeder außer dem Wohn- und Stallgebäude5 Morgen erhielt, bezahlen zusammen jährlich 11 Nthlr. .10 Sgr. Erbzins zur Käm-merei, und ist dabei zu bemerken, daß in neuerer Zeit einzelne Colonistcn noch vomangrenzenden Heidelands einzelne Thcile in Erbpacht genommen und dadurch ihreEtablissements vergrößert haben. Jetzt wird diese Colonie gewöhnlich zum Weddinggerechnet.

.44 5. Die Colonie Wedding.

Ursprünglich bestand dieselbe nur aus 14 Colonistenstellen, welche in gleicher Art,wie die 4. bemerkten, entstanden sind, jährlich 10 Rthlr. 10 Sgr. 2 Pf. Erbzinszahlten und gewöhnlich mit dem Namen Colonie am Wedding belegt wurden.

Die Commune hat, wie a4 L, ». auseinandergesetzt ist, im Jahre 1802 u. solg.die vormalige Berliner Kämmerciheide separirt. Diese Separation gab die Ver-anlassung zu manchen Differenzen mit dem damaligen Besitzer des Vorwerks Wedding.Um diese Differenzen zu beseitigen und sich daselbst zu arrondircn, erkaufte die Stadtim Jahre 1817 das Erbpachts-Vorwerk Wedding, an der Reinickendorferstraße bele-gen, nebst Zubehör, für die Summe von 31,030 Rthlr., incl. 10,000 Nthlr. Gold(darunter waren inbegriffen 4 Bauerstücke und die beiden Plötzenseen), löste die Erb-pacht zum Betrage von 709 Rthlr. 10 Sgr. 3 Pf. durch eine Kapitals-Zahlung von18,304 Rthlr. 13 Sgr. im Jahre 1818 ab, und parcellirte das Vorwerk mit denLändereien, wie dies weiter unten näher berührt werden wird.

Zum Vorwerk Wedding gehörte auch die Hütungsg?rcchtigkeit auf den Lände-reien der Berlinischen Ackerschast, und sind dafür der Commune bei der Separatio»dieser Ländereien nach dem Separations-Rccesse vom 3ten März 1828, 88 Morgen40 (^Ruthen als Entschädigung überlassen, von deren Nutzung a4 L. sali 10-i. dieRede sein wird.

Außerdem gehört noch jetzt dazu das Hütungörccht in der Königl. Jungfernheideund auf den Stadtwiescn vor dem Frankfurter Thore, weshalb in Betreff der An-sprüche der Commune Unterhandlungen schweben.

- Auch erkaufte die Commune einen Theil der Ländcreicn des sogenannten klei-nen Weddingö. Der kleine Wcdding, ebenfalls in der Neinickcndorfcrstraße, unweitdes Vorwerks Wedding, bestand früher aus Parcellen, die thcils von der Communein Erbpacht genommen, theils von anderen städtischen Grundstücken abgezweigt undacquirirt sind-