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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
Entstehung
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Genehmigung Sr. Majestät des Königs im Jahre 1822 erfolgte Hcrunter-sctzung der Miethsstcucr auf 0- Proccnt nach gemachter Erfahrung in ihremBetrage keineswegs zur Deckung der so ganz unerwartet sich gesteigertenKosten der Armen-Verwaltung ausreiche; mithin aus jener Steuer die Bau-kosten zu den Elementar-Schulhäusern nicht auch entnommen werden könn-ten. Deshalb wurden zu diesem Zweck 200,000 Nthlr-, und zum beabsich-tigten Ausbau eines Gelasses für die von Kottwitz'sche Beschäftigungs-Anstalt 2,000 Rthlr. provisorisch zur künftigcn Verwendung zugesetzt;welches auch die Königliche Genehmigung erhielt.

Zu Schulhaus-Bautcn sind hiervon verwendet 38,600 Rthlr.

der Ueberrest des Dispositions-Quantums ist im Jahre 1840

nach Communal-Beschluß abgesetzt mit 103,500 .

da die Ausgaben für Schulzwccke fortan aus der Central-Kasse geleistet werden, welche sin Gefolge Cabiucts-Ordrevom 31. Deccmbcr 1838) nach Erfüllung des Amortisa-tions-Plans die Uebcrschüssc des Schuldentilgungs-Fondsempfängt, so weit solche zu den anderweitigen Communal-

Bedürsnifsen erforderlich sind-

202,000 Rthlr.

II. Neuere Schulden außer dem Plan.

Das erste Auftreten der Cholera-Krankheit, so wie die enorme Steigerung derKosten für das Armen-Wesen führten die Nothwendigkeit zur Contrahirung neuerSchulden herbei, welche dem Tilgungs-Fonds, außer dem durch den Amortisa-tions-Plan festgestellten Schuld-Quantum, zur Last geschrieben wurden.Zu 2. Zur Bestreitung der Cholera-Kosten wurden im Jahre 1831 . 130,000 Rthlr.aus dem Kron-Trcsor angeliehcn gegen Ausantwortnng eines Pfandes von130,000 Rthlrn. neu creirter Stadt-Obligationen, welche später vom I. Ja-nuar 1834 ab dem Kron-Trcsor als Eigenthum überlassen sind, bei Rück-gabe des über 130,000 Rthlr. ausgestellten Schuld-Scheines-

Verzinset ist diese Schuld Anfangs aus dem Cholera-Fonds, und seit1. Jannar 1834 aus dem Tilgungs-Fonds.

Zu 10. Im Jahre 1832 zum Stadthaushait angcliehen und aus der Kämmerei verzinset.Zu 11. Im Jahre 1832 zur ferneren Bestreitung der Cholera-Kosten angcliehen und

aus dem Cholera-Fonds verzinset.

Zu 12. Im Jahre 1832 zu Armen-Zwecken angcliehen und aus der Haupt-Armen-Kasse verzinset.

Zu 13. Im Jahre 1829 für das Armen-Wesen angcliehen, verzinset Anfangs ausder Micthssteucr-Kasse und seit I. Januar 1833 aus dem Tilgungs - Fonds.

III. Im Allgemeinen.

Wie die der Uebersicht vom Schuldenzustande hinzugefügte Balance gegen denTilgungs-Plan darthut, ist das Soll des Planes bis all. 1850 erfüllt, und sindaußerdem noch 232,000 Rthlr. neuere Schuld über den Plan getilgt; beides bis aufdie geringe im Jahre 1841 zur Abtragung gelangte Summe von 813 Rthlrn.

Der der Stadt an der Mahl-, Schlacht-, Eingangs- und Braumalz-Steuer über-wiesene Anthcil ist ursprünglich nur zur Tilgung und Verzinsung der Schulden be-stimmt worden.