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Bericht über die Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1829 bis incl. 1840
Entstehung
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wovon aufgebracht werden sotten durch cigenthüm-

liche Einnahmen der Kasse 4,028 Rthlr, 19 Sgr, 9 Pf.

Zuschuß auS Staatskassen 33,000 - - -

Zuschuß aus Communal-Kasscu 57,400 -- 20 - 2 -

94,495 Rthlr. 9 Sgr. 11 Pf.

Nach der Cabinetsordre voni 31. Dezember 1838 ist der Zuschuß aus Staats-Kasscn ans 33,000 Rthlr. jährlich bis auf weitere Bestimmung festgestellt worden, alleübrigen Kostenbeträge, nach Abrechnung der eigenthiimlichen Einnahmen der Kasse,hat die Commune aufzubringen.

Der Polizei-Behörde steht das Recht zu, selbstständig und ohne Rücksprache mitden städtischen Behörden, bei Verwaltung dieser Anstalten jede beliebige Aendcrungder bestehenden Einrichtungen zu treffen, und jede für zweckmäßig erkannte neue Ein-richtung einzuführen; desgleichen die zur Verwaltung erforderlichen Verträge zu schließen:insofern durch dieses Alles eine Ucberschreitung des festgestellten Etatsnicht erforderlich wird.

Uebcr Aenderungen und neue Einrichtungen, welche ohne Ucberschreitung des Etatsnicht ins Leben gerufen werden können, sind vor deren Einführung die städtischen Be-hörden mit ihrem Gutachten zu hören, und bleibt im Falle des Widerspruchs höhereEntscheidung vorbehalten.

13. Zu Dt. V. 4. Zuschuß an die Stadtvoigtei-Verwaltung.

Außer den unter diesem Titel berechneten Verwaltungs-Zuschüsscn pio 18^ von

überhaupt 242,752 Rthlr. 27 Sgr. 2 Pf.

sind Seitens der Commune während der II Jahre I8^l> incl. noch solgendc unter an-deren Titeln verausgabte Kosten auf die Unterhaltung, Erweiterung und zweckmäßigeEinrichtung der Gefängnisse verwendet:

1) für Ausbau von Gefängnissen und zur baulichen Unterhaltung der Stadtvoig-tei-Gebäude 8,712 Rthlr.

2) sür Erwerbung und Ausbau des zur Erweiterung der Gefängnisse acquirirtcnGrundstücks, Molkcnmarkt Nr. 2, zur Verzinsung der übernommenen Hypothek-Schul-den und sonstigen Nebenausgaben, nach Abzug der sür die Localicn der Vordcrgebäude(welche nicht zu Gefängnissen benutzt werden) aufgekommenen Micthen 04,890 Rthlr.

(incl. in partsm proti! übernommene Hypotheken-Schulden zum

Betrage von 34,000 Rthlr.)

3) für das seit 11. August 1832 zu Schuld-Gefängnissen benutzte Vordcrgebäudedes ursprünglich im Jahre 1823 zu Armenzweckcn ausgebauten Hauses, am Alerander-platz Nr. 4 13,700 Rthlr.

14. Zu Dt. Vlll. Behufs der allgemeinen Armenpflege.

Unter den Ausgaben snb 1 dieses Titels sind begriffen die Zuschußlcistungen derCommune an die Haupt-Armen-Kasse, mit Einschluß des Zuschuß-Bedarfs für dieunter Verwaltung der Armcn-Dircction stehenden Armen-Anstalten, als:des Großen Friedrichs-Waiscnhauscs,des Arbeitshauses, unddes Neuen Hospitals;außerdem sind hierunter begriffen die Zuschüsse für das Armen-Schul-Wesen; undtheilwcise sür das Armen-Schulhäuser-Bau-Wesen.