VI!
von 7? Gr. alt Courant pro 100 Nthlr. gezahlt werden mußte; und am ge-ringsten in den Jahren 18Z?, und als nur 4 Pf. Silbergeld pro 100Nthlr. gezahlt zu werden brauchten.
Im Allgemeinen und nach einem Durchschnittssatze von etwa 30 Jahrenstellt sich der Beitragssatz auf 1 Sgr. 3 bis 4 Pf. pro 100 Nthlr.
Wenden wir uns nunmehr nach dieser allgemeinen Erörterung der Bevöl-kcrungs-, der bürgerlichen, gewerblichen und baulichen Verhältnisse der Stadt zuder eigentlichen Communal-Verwaltung und betrachten wir hier zunächst:
V. Den Stadthaushalt im Allgemeinen.
Seit 1836 ist bei der Kämmerci eine Central-Kasse eingerichtet, in die allegrößere Kassen ihre Ueberschüsse zahlen, oder aus der sie resp. die nöthigen Zu-schüsse empfangen. Hierdurch ist die Uebersicht des Städtischen Finanz-Wesenssehr erleichtert worden. Mit Hülfe der Abschlüsse dieser Central-Kasse ist dieunter Beilage IZ. angeschlossene Uebersicht der „Resultate" der StädtischenVerwaltungs-Kassen gefertigt. Wir bemerken dazu Folgendes: Die Summader Einnahme und Ausgabe in dieser Uebersicht bildet nicht die ganze Brutto-Summa des Budgets der Stadt, denn hierzu würde gehören, daß alle Einnah-men und Ausgaben, auch die der Special-Kassen vollständig darin aufgenommenwären. Es finden fich hier aber nur die resp. Ueberschüsse und Zuschüsse dereinzelnen Kassen, nebst den eigenen Einnahmen und Ausgaben der Central-Kasseaufgeführt; dies genügt jedoch, um eine allgemeine Uebersicht zu erhalten, umso mehr, als den Berichten über die besonderen Verwaltungszweige vollständigeKassen-Ertrakte beigefügt sind, insofern dies zur specielleren Erläuterung noth-wcndig war. Betrachten wir nun diese Kassen-Uebersicht näher, so sind fürdie Begleichung,
da Vit. I. all V. der jedesmalige jährliche Kassen-Bestand, so wieVit. V. all die außerordentlichen Einnahmen, zu denen auchIii. VI. aü v. etwa aufzunehmende Vorschüsse gehören, von besonderenEreignissen und resp. Ausgaben abhängig sind,hier vorzugsweise von Wichtigkeit:
oä II. die gewöhnlichen laufenden Einnahmen,
und hier ergiebt sich denn zunächst, daß bei den, unter diesen gewöhnlichen laufendenEinnahmen des Stadthaushalts Vit. II. aufgeführten Ueberschüssen aus der Ver-waltung des eigentlichen Kämmerei-Vermögens die Einnahme des Jahres1840 ungefähr der des Jahres 1829 gleich geblieben ist. Die nicht unbedeutenden