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Bekenntnisse
Entstehung
Seite
61
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Drittes Buch.

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Bürgerschaft oder des Volks, durch Gewohnheit oderGesetz bestätigt, durch keine Ausschweifung eines Bür-gers oder Fremden verletzt werde. Denn aller Theilist haßlich, der sich dem Ganzen nicht anschickt. Ge-bietet aber Gott etwas gegen Sitt' und Übereinkunftgewisser, seis auch nie unter ihnen geschchn, so ist eszu befolgen; und ist es unterlassen, nachzuholen; undist es nicht eingeführt einzuführen. Denn es ist demKönig erlaubt in der Stadt, wo er herrscht, etwas zugebieten, was keiner vor ihm noch jemals er selbstgebot, wobei Gehorsam nicht der Bürgcrgesellschaftzuwider, vielmehr Ungehorsam.ihr zuwider ist, (indemder allgemeine Verein einer menschlichen Gesellschaftist, ihren Königen zu gehorchen:) wie vielmehr mußman Gott, dem Herrscher über alle seine Schöpfung,in dem, was er gebietet, ohne Zweifel unterthan sein?Denn wie unter den Gewalten menschlicher Gesellschaftdie höhere der Niedern zum Gehorsam vorgesetzt ist,so Gott Allen.

Eben so .bei Verbrechen, wo Begier zu schadenist, seis durch Schmach, seis durch Unbild' und beidesentweder aus Rache, wie dem Feinde der Feind; oderum von Jemanden Vortheil zu erhaschen, wie derRauber dem Reisenden; oder Übclem auszuweichen,wie dem, den man fürchtet; oder durch Neid, wie demGlücklichern der Unglücklichre, oder der Beglückte dem,wovon er gleiche Beglückung fürchtet, oder über dessengleiche Beglückung er sich barmt; oder aus bloßer Lustzu fremdem Übel, wie die Zuschauer bei Fechtern, oderwie Spötter oder Verlacher der Menschen.