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2 (1923) Die römische Periode
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logne-sur-Mer und nach St. Quentin verzeichnet. Auch bei Jung-i i n s t e r in Luxemburg ist eine Tontafel gefunden, die mehrere Reise-wege nach Mainz angibt und nach B. Keune an der Wand einer dortigenVilla (Postgebäude?) eingelassen war (Trier. Heimatbl. 1, 1922, S. 117).

Zum Schutze der Straßen und zur Erleichterung des Ver-kehrs waren mancherlei Vorkehrungen getroffen, ln einsamen Gegenden,namentlich in den großen Waldgebieten, wurden auf dem linken wierechten Rheinufer da und dort Straßentürme errichtet, von denen links-rheinisch und im Taunus mehrere aufgedeckt und die auch im Oden- undSchwarzwald zu vermuten sind. An den Straßen von Trier nach Kölnund Mainz sind zahlreiche durch Inschriften und Bodenüberreste gesichert,namentlich im Hunsrück und Soonwald (Germania IV, 1920, S. 15 f., Gust.Behrens). Auch der größere burgus bei Eisenberg in der Rheinpfalzdiente wohl gleichem Zwecke (Pfäiz. Mus. 1919, S. 23 f., F. Sprater). Inder Wetterau hat ferner längs der Römerstraßen bei Ostheim, Bönstadtusw. G. Wolff mauer- oder grabenumgebene Blockhäuser nachgewiesen(Südliche Wetterau, S. 81 f.), die wohl als solche Straßensicherungeuaufzufassen sind. Die beneficiarii consulares, eine Art Stra-ßengendarmerie, hatten zwar bei den größeren Kastellen, an Straßen-knotenpunkten, Flußübergängen besondere Stationen, die wir durch zahl-reiche Inschriften und sonstige Überreste nach einer vorzüglichen Be-arbeitung A. v. Bomaszewskis kennen, dennoch aber waren solche Zwi-schenpostierungen längs der Straßen notwendig. Die niederrheinischenBenefiziarierstationen. längs der Rheinstraße in Quaalburg, Xanten, As-berg, Köln, Bonn, Oberwinter und Remagen, ebenso wie die der zweitenLinie bei Zülpich, Billig (Belgien), Nettersheim liegen alle an Straßen-knotenpunkten (W. Z. XXI, S. 194), die bei Remagen (vgl. den Votivstein1. 0. M. et genio loci et Rlieno vom Jahre 1901), Mainz, Nierstein, Speyer,Germersheim usw. werden, wie bei Stockstadt, Obernburg usw. am Main,bei Ladenburg (Inschrift concordiae variarum stationuml), Heidelberg,Gundelsheim, Böckingen, Cannstatt, Köngen usw. am Neckar, auch dieÜberfahrt und den Flußverkehr geregelt haben (O. R. L. 33, S. 66,F. Brexel). An der Reichsgrenze hatten die genannten am Main und amNeckar von Gundelsheim ab, an der vorderen Linie bei (Miltenberg),Osterburken, Jagsthausen und andere außerdem noch den Verkehr mitdem Ausland an den vorgeschriebenen Übergangsstellen und bei denGrenzmärkten zu überwachen. Auch an wichtigen Etappenpunktenfinden sie sich, wie in Kastei, Heddernheim, Friedberg, Bischofsheim?,Lorsch, Stettfeld usw.

Auch für den Post- und K u r i e r v e r k e h r , der zwar im all-gemeinen nur dem amtlichen Bienste gelten sollte, waren längs der Stra-ßen in gewissen Entfernungen Gebäulichkeiten (m utation es für denPferdewechsel, mansiones als Rasthäuser) vorhanden, deren Grundrisse0. Wolff da und dort in der Wetterau glaubt gefunden zu haben (IX. Ber.,