lensteine, die mit Gallienus kurz vor dem Limesdurchbruch enden, inrömischen Kellern unter einer absichtlich aufgeworfenen Erddecke ge-lagert waren, also von den Römern selbst zum Schutz gegen die Ger-manen eingesammelt wurden, folgt daraus, welch großes Gewicht dieRömer auf diese Straßenmarkierungen legten, es folgt aber auch daraus,daß sie auf baldige Rückkehr vergebens hofften. Auf dem linken Rhein-ufer war die Unterhaltung der Straßen zuletzt fast ganz an die anliegen-den bürgerlichen Gemeinden iibergegangen (A. Dopsch 1, S. 330).
Als nach Verlust des Limes der Rhein wie in augusteischer Zeit wie-der zur Grenze wurde und nur einige Brückenköpfe (Wiesbaden, Kastei,zeitweilig auch Heidelberg, Hochstetten und Baden-Baden) besetzt blie-ben, geriet das ganze rechtsrheinische Straßennetz in Verfall, soweit esnicht in der Rheinebene durch die in römischem Solde stehenden Mattiaciund Suebi Nicretes in Stand gehalten wurde. Im Innern des Landesblieben nur diejenigen Straßen im Gebrauch, die für die neuen germani-schen Siedelungen Bedeutung hatten, im allgemeinen nur vereinzelteStraßenstrecken. Die rein militärischen Verbindungen von Kastell zuKastell und die meisten Fernstraßen hatten für die einfachen Verkehrs-verhältnisse der Germanen keinen Wert und wurden allmählich von Heideund Wald oder später vom Feldbau überdeckt, so daß sie unter dem Spa-ten des Ausgräbers manchmal auffallend gut erhalten dem Erdbodenentsteigen.
Um so lebhafter wurde nach 260 der Straßenbau auf dem linkenRheinufer gepflegt. Angesichts der Germanengefahr umgaben sich dieStädte am Rhein und weiter zurück mit wehrhaften Mauern und Türmen,neue Kastelle wurden in der Rheinebene gebaut, wie in Kreuznach, Alzey,Altrip, Selz, Horburg, Basel; die rückwärtige Linie mit Trier als Resi-denzstadt kam wieder zur Geltung. Jetzt wurden die Straßen von Triernach Köln, Coblenz, Mainz, Straßburg neu ausgebaut als brejte, mächtigeDämme mit starker Bestückung und tiefen Gräben, wie sie uns nament-lich die „Ausoniusstraße“ so deutlich vor Augen führt, so daß sich derGedanke auch des militärischen Schutzes kaum abweisen läßt.
War bisher im! wesentlichen nur von Militärstraßen die Rede, dieaber selbstverständlich ebenso der Zivilbevölkerung zur Benutzung stan-den, so ist noch kurz der eigentlichen bürgerlichen Verkehrs-w e g e zu gedenken, auf denen sich ein gut Stück des Handels und Wan-dels, der Felderbestehung usw. bewegte. Die Schriften der Agrimensorenunterscheiden die viae publicae und viae vicinales, welch letztere auf dieÄcker führten (Dopsch I, S. 334), und die Ausgrabungen haben manchewohlgefestigte Straße ans Tageslicht gefördert, die von einer Staats-straße an eine villa rustica leitet (z. B. bei Durlach, Rohrbach, Hoheneck,Stromberg usw.). Es wäre wünschenswert, daß gerade auf diese Privat-straßen mehr Gewicht gelegt würde, da ihre Richtung auch Anhalts-punkte für die Feldereinteilung liefert.