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ist eine Vergrößerung des Dorfes anzunehmen und so mag bei derNeunumerierung aus der Nummer 37 eine Nummer 43 gewordensein. Eine solche Neunumerierung hat auch offenbar stattgefunden.Denn aus den Vorarbeiten von 1683 war, wie schon erwähnt, im Laufeder Zeit ein ordentliches Grundstücksverzeichnis, Kataster, geworden.Neben dieser Hofraite wird Hans Ernst 1728 noch als Besitzer von19 kleinen Grundstücken, die zusammen etwa sechs Acker hatten,aufgeführt. Er wird diese in der Zwischenzeit ebenso gekaufthaben, wie er sieben Jahre später wieder sechs Grundstücke vonzusammen 1 6 / g Acker kaufte. Siehe unten unter 1735. Weilnun als Eigentümer dieser Hofraite 1728 Hans Ernst Hohlbein undnicht mehr Friedrich aufgeführt wird, so müssen wir den Friedrichals inzwischen verstorben ansehen. Wir haben also für ihn folgendeZahlen gewonnen: Geburtsjahr um 1650, Hausbesitzer 1683, Todes-jahr vor 1728.
Sein Sohn Hans Ernst Hohlbein wird schon viel öfter erwähnt.Wohl gemerkt, nur er, kein anderer Holbein:
1723, 29. Dezember, als Taufzeuge und fürstl. sächs. Acciseinnehmer,laut Zeugnis darüber Bl. 57 der im Amtsgericht Apolda nochaufbewahrten Flurstedter Grundakten Band A über 1733—38.1725, 16. Oktober und 1731, 5. Februar als Pate; Bl. 37 und 42des Geburtsregisters.
1728 als Grundbesitzer im Kataster s. diese und vorige Seite.1733, 16. März, als Testamentszeuge, zweimal*), und später als militär-dienstpflichtiger »Hintersättler«, siehe S. 78—79.
1 735> 2 9- März, als Käufer von sechs Grundstücken, zusammenl 5 / g Acker für 38 Gulden Meißnischer Währung. In einerwohl in dasselbe Jahr 1735 gehörigen, datumlosen UrkundeBl. 51 der Gerichtsakten als Gerichtsschöppe wieder.*)
1 735 j 2 9- März und 1736, 10. Januar, als Gerichtsschöffe.*)
1 737, IO - Dezember, wieder als Vormund.*)
1738, 21. Januar und 29. November, als Taufzeuge und Extra-ordinarsteuereinnehmer. *)
1739, 2. Januar, als Pate, laut Bl. 50 des Geburtsregisters.
*) Laut der vorerwähnten Flurstedter Grundakten des Großherzoglichen Amts-gerichts Apolda, Bd. A, 1733—38 und zweiter Band von 1739—1745.