Druckschrift 
Die Holbeiner : ein Überblick über eine 700-jährige bürgerliche Familiengeschichte mit Stammbäumen
Entstehung
Seite
61
Einzelbild herunterladen
 

61

auf die hohe Intervention der Kaiserin und auf anderes derSupplik des Paulus Raumann vom 21. Februar 1615 willfahrenmöge, aber ohne damit einen Präzedenzfall schaffen zu wollen,h) Gutachten der Goldschmiedeoberen vom 15. März 1616 undRatsbeschluß (Decretum in senatu) von demselben Tage, wo-nach es bei dem Berichte dieser Herren bleiben soll.

10. Bauprotokolle. Fol. 147 Bauvertrag betreffend PhilippHolbein, Diamantschneider, und Fol. 247 b vom 29. Oktober 1615,wonach ein Verwalter Philipp Holbeins genannt wird, wie Fol. 278 aein Anwalt. Er war also wieder auswärts, was ihm laut mehrererUrkunden ausdrücklich gestattet worden war. »Ein Jahr wiebräuchig«, nachdem er zuvor drei Steuern erlegt, laut Notiz vom14. März 1615, Fol. 64.

Wie die vorerwähnten Urkunden, so ist auch der vom KaiserMatthias unter dem 1. Oktober 1612 zu Prag ausgefertigte Adels-brief meines Wissens noch ungedruckt. Er ist die Antwort auf dieS. 4 und 5 gestreifte Supplikation von 1611 und erkennt dieS. 53 (Kapitel VI, Z. 4) beschriebene »Kayserliche Schuldt« von24000 Gulden an, sowie, daß seit »undenklichen Jahren« die PIol-beiner Kaiser und Reich treu waren. Möge es immer so bleiben!Zur Nachachtung gebe ich deshalb aus dem im sehr breiten da-maligen Kurialstile geschriebenen Adelsbriefe die Stelle, welchelautet:

»Wenn wir nun gütig angesehen, wahrgenommen, und be-trachtet, das Geschlecht des Namens der Holbeiner, auch dieEhrbarkeit, Redlichkeit, Tapferkeit, gute Sitten, Wandel undVernunft, damit Unser und des Reiches lieber getreuer Philippv. Holbein vor Uns berührt worden, dazu die angenehmen,treuen, gehorsamen, willigen, nützlichen und ersprießlichen Dienste,so mit allem seine Voreltern vor undenklichen Jahren herUnseren Vorfahren am Reich, Röm. Kaiser und Königen auchUnserm löbl. Haus Oesterreich zu Kriegs und Friedenszeiten,auch sonst in andern freyen Künsten, sonderlich aber sein Vaterauch Philipp v. Holbein genannt, Weil. Kaiser Karl den fünftenund Ferdinand unseren Vetter und Ahnherrn, seeligen Ange-denkens auch im Kriegswesen, wie auch er selbst nunmehr über