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Die Holbeiner : ein Überblick über eine 700-jährige bürgerliche Familiengeschichte mit Stammbäumen
Entstehung
Seite
57
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Jahrgang dauerhaft in Schweinsleder gebunden. Hervorzuheben wäreaus ihnen kurz folgendes:

1612—1613 zahlt Philipp 120 Gulden Steuern fürs Haus und

39 G. 32 Pf.

+ n8 >< 38 „

iS7 G. 70 Pf.

Erbschaftssteuer. Für welche Erbschaft? Die seines Vaters, derdann fast neunzig Jahre alt geworden wäre, oder seiner Frau?

1614, Blatt 103a, wird Philipp Holbein und 1622, Blatt 104a,die Holbeinin erwähnt.

Der Mangel eines Zusatzes läßt vermuten, daß es damals nureine Frau Holbein gab, also entweder Philipps II. Frau verstorbenwar oder Philipps III. Frau noch nicht geheiratet hatte (1622).Letzteres ist wahrscheinlich, da er nach seinem Bruder Matthias,also erst um 1600, geboren ist. Wenn das richtig ist, dann ist mitder Holbainin die Frau Philipps II. gemeint und die 1612 bezahlteErbschaftssteuer betraf seinen Vater, so daß dieser allerdings fastneunzig Jahre alt geworden sein muß. Das erklärt auch, warumtrotz des Verzuges Philipps II. nach Wien 1601 die AugsburgerHäuser noch beibehalten wurden. Also starb Philipp I. um 1612.

1629 und 1630 zahlt Philipp Holbeins J. (des jüngeren) Ehe-weib die Steuern. Am Schluß der Notiz von 1630 und in den fol-genden Jahren 1631, 1632 und 1633 zahlt Philipp Holbeins Witwefür Philipp des älteren Erben, also wohl jemand anders als das imselben Jahre 1630 noch erwähnte Eheweib Philipps des jüngeren,1634 ohne diesen Zusatz und 1635 ein gewisser Hans Ludwig Straußfür dieselben Erben 3 fl., 10 Kr., 1 d. wegen des »ausständigenRestes der Holbain’schen Erben« in der beträchtlichen, offenbarwieder durch jahrelange Abwesenheit aufgelaufenen Höhe von 246 fl.,7 Kr. Es wird dabei auf ein Protokoll verwiesen. Dieses Protokollist jedoch weder von den Archivaren Dr. A. Buff und K. Hirsch-mann, noch von mir gefunden worden.

1636 zahlt Strauß für sich selbst. In dem Jahre dazwischen,am 16. Februar 1635, ist das Haus A 488 an ihn verkauft worden,